Eisenstadt Wappen

Sie sind hier: BÜRGERSERVICE > Bauen & Wohnen > Bauvorhaben > Baufertigstellungsanzeige

Fertigstellungsanzeige, Schlussüberprüfung, Benützungsfreigabe

Fertigstellungsanzeige:

Der Fertigstellungsanzeige sind der Rauchfangbefund und ein Schlussüberprüfungsprotokoll einer gewerberechtlich oder nach dem Ziviltechnikergesetz befugten Fachkraft, eines gerichtlich oder von der Gemeinde beeideten Bausachverständigen oder eines Amtssachverständigen, die an der Ausführung des Gebäudes nicht beteiligt gewesen sein dürfen, anzuschließen.

 

Schlussüberprüfungsprotokoll

Mit der Fertigstellungsanzeige ist ein Schlussüberprüfungsprotokoll vorzulegen. Der bestellte Sachverständige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass das Haus ohne Mängel und wesentlichen Änderungen errichtet wurde, wie es in den Einreichunterlagen dargestellt ist.

 

Rauchfangbefund

Mit der Fertigstellungsanzeige muss der Rauchfangbefund vorgelegt werden.

 

Benützungsfreigabe

Die Baubehörde hat binnen drei Wochen nach Erhalt eines positiven Schlussüberprüfungsprotokolles schriftlich die Benützungsfreigabe zu erteilen. Danach darf das Gebäude benützt werden.

 

Bau - Fertigstellungsanzeige § 27 Bgld BauG


Kontakt:

Name:    Werschlein Gerald
Tel.:02682/705-306
Zimmer:2.04