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Pflege von Grundstücken

Nicht nur ein Haus will gepflegt werden.Im Interesse des Zusammenlebens aller im Ort wurde auch eine Bestimmung über die Pflege von Grundstücken im Bauland in das Baugesetz aufgenommen.

 

Diese Grundstücke sind ein einem gepflegten, das Ortsbild nicht beeinträchtigenden Zustand zu halten. Außerdem darf von dem Grundstück keine Gefahr für Menschen oder Sachen ausgehen.

Wird das Grundstück nicht ordnungsgemäß gepflegt, hat die Gemeinde die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des Besitzers zu setzen. 

 

 


Kontakt:

Name:    Werschlein Gerald
Tel.:02682/705-306
Zimmer:2.04

Name:    Mad Karin
Tel.:02682/705-103
Zimmer:2.09