

Der Gehbehindertenausweis gemäß § 29b StVO wird auf Antrag für Personen ausgestellt, welche eine dauernde starke Gehbehinderung aufweisen.
Die Inhaber dieses Ausweises sind berechtigt, auf Straßenstellen, an denen das Halten und Parken verboten ist für die Dauer des Ein- und Aussteigens zu halten, die besonders gekennzeichneten Parkplätze (blauer Rollstuhl) uneingeschränkt zu benützen, und in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung und Gebühr zu parken.
Antrag:
1.) Ansuchen mittels Formular
2.) Amtsärztliche Untersuchung
3.) Bei positivem Gutachten zwei Passfotos an die Verkehrsabteilung
Wie bekommen Sie diesen Ausweis:
Das Formular für das Ansuchen erhalten Sie in der Bürgerservicestelle bzw. beim Amtsarzt.
Gutachten durch den Amtsarzt (Dienstag, 9.00 - 11.00 Uhr) Mitzubringen sind zwei Passfotos, amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein), das Ansuchen und der Ausweis sind gebührenfrei.