

Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt fördert den Ankauf oder die Umrüstung von Elektrofahrzeugen sowie von gasbetriebenen PKW´s.
Die Förderung basiert auf einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat nachstehende Richtlinie für die Förderung beschlossen:
RICHTLINIE
1. Förderungsziel
Unterstützung von Privatpersonen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes
2. Förderungsanlass
Ankauf von
der Umbau
3. Förderungsmaßnahme
Unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien des Landes Burgenland für Fahrzeuge mit Elektro-, Erdgas- oder Biogasantrieb können die unter Pkt. 3.1. sowie Pkt. 3.2. nachstehende Förderungen als Barzuschuss vom max 50 % der Landesförderung beantragt werden. Für Förderungen von Fahräder mit Elektrohilfsantrieb (Pkt. 3.3) ist ein genehmigter Förderungsantrag des Landes Bgld. nicht notwendig:
3.1. Elektromobilität max. Förderung
- Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen € 100,--
- Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung € 150,--
- PKW - Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb € 375,--
3.2. Gasbetriebene Fahrzeuge max. Förderung
- Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW- Neuanschaffung
oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb € 375,--
3.3. Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb
- Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb, Neuanschaffung € 100,--
4. Förderungsvoraussetzungen
Genehmigter Förderungsantrag für Fahrzeuge mit Elektro-, Erdgas- oder Biogasantrieb und Auszahlungsbeleg der Förderung des Landes Burgenland. Bei einem Neuerwerb (Erstzulassung) von Fahrrädern mit Elektrohilfsantrieb ist kein genehmigter Förderungsantrag des Landes Burgenland notwendig. Pro Antragsteller kann nur ein Fahrzeug gefördert werden. Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen mit Eisenstädter Hauptwohnsitz.
5. Erforderliche Unterlagen
6. Rechtsanspruch
Für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben.
Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses bzw. auf dieser Seite zum Downloaden.
Nähere Informationen zur Landesförderung: www.eabgld.at/index.php?id=986
| Name: | Lebeth Michael |
| Tel.: | 02682/705-400 |
| Zimmer: | 1.08 |
| Name: | Schneider Sabine |
| Tel.: | 02682/705-401 |
| Zimmer: | 1.07 |