

Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Eisenstadt haben und ihre Lehre bis zum vollendeten 19. Lebensjahr begonnen haben, können im Rathaus um einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von € 100,-- pro Lehrjahr ansuchen.
Voraussetzungen:
1. Hauptwohnsitz in Eisenstadt
2. Beginn der Lehre bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
3. Lehrstelle oder Berufsschule außerhalb von Eisenstadt
Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses bzw. auf dieser Seite zum Downloaden.
| Name: | Gerdenitsch Karl |
| Tel.: | 02682/22973 |
| Ort: | Generationenzentrum |
| Name: | Kaufmann Judith |
| Tel.: | 02682/705-502 |
| Zimmer: | E.12a |