
Der Gemeinderat der Freistadt Eisenstadt hat für jede über den Gemeingebrauch des öffentlichen Gutes hinausgehende Benützung ein Gebrauchsentgelt beschlossen. Für den Gebrauch von öffentlichen Grund ist eine Erlaubnis einzuholen und das entsprechende Entgelt zu bezahlen.
Das Formular für das Ansuchen um Gebrauchserlaubnis gibt es auf dieser Seite zum Downloaden.
| Name: | Ausserbrunner Thomas |
| Tel.: | 02682/705-404 |
| Zimmer: | 1.10 |