
Was wird befreit?
- Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie
- Aufbauten bestehender Bauten, wenn hiedurch eine neue Wohnung geschaffen wird
Wie wird befreit?
Die Grundsteuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Ausstellung des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides einzubringen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Zweitschrift der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke (beim Finanzamt erhältlich).
- Zusicherung der Wohnbauförderung
Befreiungsdauer?
- Rechtzeitige Antragstellung - maximal 15 Jahre
- Verspätete Antragstellung: Steuerbefreiung wirkt erst ab dem der Antragstellung folgenden Jahr für den noch verbleibenden Befreiungszeitraum.
- Wird die Zusicherung der Wohnbauförderung widerrufen oder das Förderungsdarlehen gekündigt oder werden die Zinsenzuschüsse eingestellt, so erlischt Grundsteuerbefreiung.
Gesetzesgrundlage: Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995