
Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils binnen 2 Wochen beim Magistrat zu erfolgen.
Anmeldung eines Hundes:
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Magistrat binnen 2 Wochen anzuzeigen.
Abmeldung eines Hundes:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen beim Magistrat abgemeldet werden.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers über das Ableben des Hundes.
Höhe der Abgabe:
- für Nutzhunde: 14,50 Euro
- für alle anderen Hunde: 40,60 Euro
Befreiungen:
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
1. Hunde unter 6 Wochen
2. Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
3. Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres
4. Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.