
Gegenstand der Abgabe
Kanalbenützungsgebühr wird für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage eingehoben und beträgt Euro 0,73 pro m² Berechnungsfläche des Anschlussbeitrages (einschließlich eines allfälligen Ergänzungsbeitrages).
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz.
Gesetzesgrundlage:
Bgld. Kanalanschlussgesetz 1989
Bgld. Kanalabgabegesetz
| Name: | Ausserbrunner Thomas |
| Tel.: | 02682/705-404 |
| Zimmer: | 1.10 |