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Kanalbenützungsgebühr

 

Gegenstand der Abgabe

Kanalbenützungsgebühr wird für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage eingehoben und beträgt Euro 0,73 pro m² Berechnungsfläche des Anschlussbeitrages (einschließlich eines allfälligen Ergänzungsbeitrages).


Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.


Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz.

Gesetzesgrundlage:
Bgld. Kanalanschlussgesetz 1989
Bgld. Kanalabgabegesetz

 


Kontakt:

Name:    Ausserbrunner Thomas
Tel.:02682/705-404
Zimmer:1.10