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Ortstaxe

 

Die Unterkunftgeber sind verpflichtet, die Ortstaxe von den abgabepflichtigen Personen einzuheben.


Die Ortstaxe beträgt pro Person und Nächtigung im Gemeindegebiet Euro 0,90.


Abgabepflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet vorübergehend, d.h. nicht länger als drei Monate, übernachten und dafür Entgelt entrichten.

Von der Zahlung der Ortstaxe befreit sind:

Personen unter 10 Jahren

alle Personen, die sich vorübergehend und ausschließlich zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung oder Berufsausübung im Gemeindegebiet aufhalten,

alle Pfleglinge der öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten sowie Patienten in Krankenanstalten,

schwer Behinderte mit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % und Blinde,

Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden, sofern die obgenannten Personen laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.

 


Kontakt:

Name:    Jandrisits Wolfgang
Tel.:02682/705-403
Zimmer:1.06