Staatsbürgerschaft

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Staatsbürgerschaft

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen. Mit einem Klick hier gelangen Sie zur Website des Verbandes mit allen weiteren Informationen.

Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen

Sascha Eisenwort

Tel.DW: 661
Zimmer-Nr.: 1.07
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Ingrid Schwarz

Tel.DW: 660
Zimmer-Nr.: 1.08
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Claus Wisak

Tel.DW: 662
Zimmer-Nr.: 1.06
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