- Heilbehandlung
- Orthopädische Versorgung und andere Hilfemittel
- Maßnahmen zur Förderung der Erziehung und Schulbildung
- berufliche Eingliederung
- Lebensunterhalt
- geschützte Arbeit
- Unterbringung in Behinderteneinrichtungen und Tagesheimstätten
- Zuerkennung von ambulanten Therapien (Physiotherapie, Hippotherapie, Voltigieren, Sehfrühförderung, Musiktherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie)
- Berechnung der Eigenleistung der Eltern
- Überprüfung der Notwendigkeit der Therapien, ihrer Effizienz und den Erfolgsaussichten