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Kircheneintritt/-austritt

Der Austritt aus einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft ist nur wirksam, wenn die Austrittserklärung bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht wird.

 

Haben Sie ihren Hauptwohnsitz in Eisenstadt ist das Schreiben an den Magistrat Eisenstadt zur richten. Über den Austritt erhalten Sie eine Bescheinigung zugesandt.

Der Austritt ist gebühren- und abgabenfrei!

Nähere Informationen zu Kirchenein- bzw. austritt erhalten Sie unter diesem Link.

 


Contact:

Name:    Jelinek Ernst
Tel.:02682/705-602
Zimmer:E.04