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Heimunterbringung

Personen, die einer ständigen Pflege und Betreuung bedürften und diese nicht im familiären Umfeld erhalten, können Heimpflege in Anspruch nehmen.

 

Reicht das persönliche Einkommen und Vermögen nicht aus um die Heimkosten zu tragen, besteht Anspruch auf Sozialhilfeleistung in Form der Übernahme der Kosten für die Heimunterbringung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht Kostenersatzpflicht sowohl seitens des Hilfebedürftigen, der Kindern und des Geschenknehmers.


Contact:

Name:    Hauer Bettina
Tel.:02682/705-501
Zimmer:E.11