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Gewerbeanmeldung

Der Magistrat Eisenstadt ist für Gewerbeanmeldungen mit dem Standort im Stadtgebiet der Freistadt Eisenstadt zuständig.

Man unterscheidet freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe.

Wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dürfen die freien Gewerbe ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Reglementierte Gewerbe sind an einen Befähigungsnachweis gebunden. Bei jenen reglementierten Gewerben, die einer Bewilligungspflicht unterliegen (z.B. Baumeister, Pyrotechnikunternehmen, Vermögensberater) entsteht die Berechtigung zur Ausübung erst nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides.


Im Fall der Neugründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit der Gebührenbefreiung auf Grund des Neugründungs-Förderungsgesetzes. Hiefür ist mit dem Gründerservice bei der Wirtschaftskammer Burgenland in Eisenstadt, Rudolf Graf-Platz 1 Kontakt aufzunehmen. Dort wird nach Inanspruchnahme einer Beratung eine diesbezügliche Bestätigung ausgestellt.

 

Notwendige Unterlagen und Gebühren:


für eine natürliche Person:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis od. Reisepass
Meldezettel
Heiratsurkunde
Strafregisterbescheinigung - nicht älter als 3 Monate

falls vorgeschrieben: Befähigungsnachweis

€ 43,60 Bundesstempelgebühr für Eingabe

€   6,60 für Gewerberegisterauszug

€   2,10 Verwaltungsabgabe


für eine juristische Person (GmbH, KG,OEG, AG, Verein, usw.):
Firmenbuchauszug
bezüglich des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis od. Reisepass
Meldezettel
Heiratsurkunde
Strafregisterbescheinigung - nicht älter als 3 Monate
Falls vorgeschrieben: Befähigungsnachweis
Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (falls GF Arbeitnehmer ist)
Bezüglich aller Personen mit maßgeblichem Einfluss (handelsrechtlicher Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter, usw.):
Strafregisterbescheinigung
Erklärung bezüglich Gewerbeausschlussgründe

€ 56,80 Bundesstempelgebühr f. Anmeldung u. Geschäftsführerbestellung
€   6,60 für Gewerberegisterauszug
€   2,10 Verwaltungsabgabe

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Gewerbe online
Seit 1. Juni 2003 können Sie Ihr Gewerbe in Eisenstadt online über das Internet anmelden.
Sie benötigen dazu lediglich einen PC mit Internetanschluss und ersparen sich so den Weg zum Magistrat. Eisenstadt bietet die Online-Gewerbeanmeldung in Kooperation mit Help.gv an. Dadurch wird garantiert, dass Ihre Online Amtswege auf Basis der aktuellsten rechtlichen, technischen und Sicherheits-Standards abgewickelt werden.
Mehrere Informationsfelder unterstützen Sie beim Ausfüllen des Formulars und führen Sie schrittweise zu Ihrer Gewerbeberechtigung.

+ Gewerbeanmeldung

+ Namens-/Firmenwortlautänderung

+ Weitere Betriebsstätte - Einstellung der Gewerbeausübung

+ Zurücklegung der Gewerbeberechtigung