
Die Stadtgemeinde Eisenstadt stellt als Schulerhalter den Eisenstädter Sportvereinen für ihre Freizeit- und Sportaktivitäten die Städt. Schulsporthallen und Schulsportplätze zur Verfügung. Damit leistet die Stadt einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag zum Betrieb und zur Nachwuchsförderung der Vereine. Die Sportvereine unserer Stadt tragen damit mit ihrem Angeboten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit der Kinder und der Bewegungstreibenden bei.
Mit der Ausarbeitung des Eisenstädter Sportentwicklungsplan wurde ein zentrales und transparentes Vergabeverfahren für die Vereinsnutzung der städtischen Schulsporthallen errichtet.
Folgende Neuerungen und Punkte sind ganz wesentlich, bzw. zu beachten:
Für die Vergabe der Sporthallen bzw. der Freisportplätze ist ausschließlich ein Geschäftsbereich im Rathaus zuständig. Es ist dies die Stabstelle Generationen, Hr. Karl Gerdenitsch, Tel. 02682 - 705 500, Mail. generationen(at)eisenstadt.at sein. Im GB Internes (Gebäudeverwaltung) erfolgt die techn. Verwaltung der Einrichtungen und die Schlüsselausgabe.
Mit den Schulen wurden für die außerschulische Rahmennutzungszeiten für Vereine festgelegt. Die Nutzungszeiten gelten während der Schulzeit:
| Sportstätte | Beginn (MO-FR) | Ende (MO-FR) | Beginn (SA) | Ende (SA) |
| Turnsaal VS Kleinhöflein | 16.30 Uhr | 22.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Sportplatz VS Kleinhöflein * | 16.30 Uhr | 20.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Turnsaal VS Eisenstadt | 17.00 Uhr | 22.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Turnsaal VS St. Georgen | 16.30 Uhr | 22.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Kleiner Turnsaal HS Eisenstadt | 17.00 Uhr | 22.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Großer Turnsaal HS Eisenstadt | 17.00 Uhr | 22.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Sportplatz HS Eisenstadt * | 17.00 Uhr | 20.00 Uhr | 08.00 Uhr | 20.00 Uhr |
* Die Rasenplätze dürfen ausschließlich in den Monaten April - Oktober (auch SA + SO) genutzt werden. Täglich ist die Bespielbarkeit der Plätze - außerhalb der Unterrichtszeiten - mit 2 Stunden beschränkt (am Samstag und Sonntag 4 Stunden).
In mehrtägigen Ferien (Semester, Ostern, Sommer, Weihnachten, u.ä.) bzw. Sonn- und Feiertags erfolgen keine Vergaben von Nutzungszeiten in Sporthallen. Ausgenommen sind unregelmäßige Veranstaltungen und unregelmäßige Trainingstermine für die eigene Anträge gestellt werden müssen.
Mittels Download - Formular können die Vereine bis spätestens 31. Mai 2012 schriftlich um Nutzungszeiten anzusuchen. Zu spät eingereichte Anträge können bei der jährlichen Vergabebesprechung nicht mehr berücksichtigt werden und sind gesondert zu behandeln. Bitte für das Ansuchen das Download-Formular zu nutzen und zur besseren Lesbarkeit direkt am PC auszufüllen.
Die diesjährige Vergabebesprechung erfolgt am Dienstag, dem 5. Jun 2012, um 16.30 Uhr im Rathaus - Besprechungszimmer 3. Stock. Bis dahin wird von der Stadtverwaltung ein Belegungsplan (Jahresplan) vorbereitet. Überschneidungen bei Nutzungsstunden aus Ihren Anträgen sind bei dieser Besprechung zu klären.
Alle Belegungspläne werden hier im Internet veröffentlicht und sollen so nachfolgenden Nutzern die Möglichkeit geben einzelnen Stunden auch nachträglich beantragen und nutzen zu können.
Für alle Sporthallen werden die geltenden Benützungsentgelte gem. der Gemeinderatsbeschlüsse verrechnet. Gem. Pkt. 6 der Vereinbarung können Eisenstädter Vereine eine Förderung dieser Mietkosten beantragen.
Die Benutzungsrichtlinien im Antragsformular für die Nutzung der Sportstätten sind genau zu beachten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Auskunft: Karl Gerdenitsch 02682 705 - 500 oder 0676 - 83 705 500).
| Name: | Gerdenitsch Karl |
| Tel.: | 02682/22973 |
| Ort: | Generationenzentrum |
| Name: | Kaufmann Judith |
| Tel.: | 02682/705-502 |
| Zimmer: | E.12a |
| Name: | Vogl Nikolaus |
| Tel.: | 02682/705-122 |
| Zimmer: | 1.13 |