Baustellen

in Eisenstadt

Regelungen für Baustellen

Ansuchen gem. § 37 des Bgld. Straßengesetzes

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (Benützung und Aufgrabung) sowie zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstiger Einbauten hat der Bauherr oder der Bauführer zu allererst um die Zustimmung beim Grundeigentümer (Magistrat Eisenstadt) anzusuchen – siehe Download, rechte Spalte bzw. Bürgerservicestelle im Rathaus.Der GB Technik, Straßenverwaltung, erteilt in Folge dem Antragsteller eine schriftliche Zustimmung nach §37 des Bgld. Straßengesetzes.Mit der Zustimmungserklärung werden auch die aktuellen Aufgrabungsrichtlinien übergeben.

Nach Rücksprache mit dem Straßenverwalter sind Pläne im Maßstab max. 1:1000, mit kotierter Darstellung der beantragten Baumaßnahme, und digitale Fotos des Ist-Zustandes in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Die genaue Lage (in der Fahrbahn, im Gehsteig udgl.) ist anzugeben. Bei Baumaßnahmen über 50 m Länge sind auch die vorhandenen Einbauten in die Pläne einzutragen.

Mit der rechtsgültigen Unterschrift verpflichtet sich der Antragsteller zur Einhaltung der Aufgrabungsrichtlinien i.d.g.F. und zur Zahlung des Gebrauchsentgeltes.

Ansuchen gem. § 90 der Straßenverkehrsordnung

Für die Benützung des öffentlichen Gutes ist sowohl im Fahrbahn als auch im Gehsteig und Grünflächenbereich eine Bewilligung gemäß § 90  der Straßenverkehrsordnung notwendig.
Diese Bewilligung kann auf Antrag bei der Stadtgemeinde nur von der bauausführenden Firma beantragt werden.
Im daraus folgenden Bescheid werden dann entsprechende Verkehrsmaßnahmen (Aufstellen div. Verkehrszeichen) bzw. Sicherheitseinrichtungen verordnet.

Laut Gemeinde- bzw. Landesverwaltungsabgabenverordnung wird für die Bewilligung gemäß § 90 StVO 1960 ein Entgelt von € 43,60 bzw. € 53,10 verrechnet. Für den Antrag sind gemäß Gebühren-gesetz § 14 TP 6 Abs. 1  € 14,30 zu entrichten. Weiters wird für die Benützung öffentlichen Gutes  pro m² und Tag ein Gebrauchsentgelt vom Geschäftsbereich Finanzen in Rechnung gestellt.

Ansprechpartner

Ing. Christian Leeb

Tel.DW: 314
Zimmer-Nr.: 2.01
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Christoph Feichtinger

Tel.DW: 308
Zimmer-Nr.: 2.06
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