
Info - Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte E-Government
www.help.gv.at
Informationen zur Wahlkarte
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag in einer anderen Gemeinde des Burgenlandes aufhalten, können mit einer Wahlkarte am Ort ihres Aufenthaltes in dem dafür vorgesehenen Wahllokal zur Wahl gehen. Die Ausstellung einer Wahlkarte muss spätestens am 3. Tag vor der Wahl (also am 6. Oktober 2005), bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Ausübung des Wahlrechtes mit einer Wahlkarte ist ausschließlich in einer Gemeinde des Burgenlandes möglich. Außerhalb des Burgenlandes kann bei der Landtagswahl nicht gewählt werden! Eine Briefwahl ist nicht möglich!
Kontakt
Karl Zechmeister
Tel.Nr.:
+43(0)2682 / 705 - 600
Zimmer Nr.: E.05
Sascha Eisenwort
Tel.Nr.:
+43(0)2682 / 705 - 230
Zimmer Nr.: 2.12
LINK fehlt
Antrag auf Austellung einer Wahlkarte (http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/lnkaufl.suchen?label=AntragAusstellungWahlkarte&system=Produktionssystem&formularID=889)