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Aus Eisenstadt

Eisenstädter Reparaturförderung als Erfolgsprojekt

„Reparieren statt wegwerfen“ – Stadt zahlt bei Reparatur mit

Bürgermeister Thomas Steiner und Jugendgemeinderat Daniel Janisch.

Gerade bei Handys und anderen Kleingeräten lohnt sich eine Reparatur meist.

„Die Reparaturförderung ist ein wahres Erfolgsprojekt. Die Anzahl der genehmigten Förderungen ist im zweiten Jahr der Förderung fast neunmal so hoch. Reparieren statt wegwerfen kommt immer mehr an. Es schont das eigene Geldbörserl, aber auch die Umwelt", ist Bürgermeister Thomas Steiner erfreut. Während 2020 elf Förderungen zugesagt wurden, waren es 2021 bereits 91. Im Vorjahr wurden insgesamt 5677,72 ausbezahlt. Steiner dazu. „Und der Fördertopf für 2022 ist frischgefüllt! Jeder Eisenstädter kann einmal im Jahr ansuchen und damit auch die lokale Wirtschaft unterstützen.“ Denn die Förderung gilt selbstverständlich nur, wenn man das Gerät bei einem in Eisenstadt angesiedelten Betrieb reparieren lasst. Dann bekommt man 50 Prozent der Kosten, maximal 100 Euro, zurückerstattet.

Mit dem Reparaturservice soll die Langlebigkeit von Elektrogeräten gefördert werden. „Klimaschutz ist in aller Munde und die Förderung von Reparaturen ist als Unterstützung zur Ressourcenschonung einfach zeitgemäß. Wer Nachhaltigkeit fördern will, muss Reparaturen fördern“, erklärt Steiner den Grund für diese Förderung. Denn Produkte, die länger leben, sind umweltfreundlicher und es werden Ressourcen und Rohstoffe geschont und gleichzeitig wird die lokale Wirtschaft unterstützt.

Jugendgemeinderat Janisch: „Besonders wertvoll auch für Schüler“

„Den Antrag kann man schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stellen. Handy, Laptop oder Spielkonsole, speziell für Jugendliche ist diese Förderung in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling doppelt wertvoll – und gerade bei kleineren Geräten wie Handy oder Laptop zahlt sich die Reparatur meist aus”, so Jugendgemeinderat Daniel Janisch. Nicht jeder könne auf Knopfdruck ein kaputtes Gerät ersetzen. Die Förderung gilt für Elektrokleingeräte (Föhn, Mixer, Computer) genauso wie für Großgeräte, etwa Kühlschrank, Waschmaschine etc. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können sind zwei Dinge Voraussetzung: Hauptwohnsitz des Antragstellers sowie der Unternehmenssitz des qualifizierten Reparaturdienstleisters müssen in Eisenstadt sein. Ausgenommen von dieser Förderung sind Reparaturen im Rahmen von Garantie und Gewährleistungsansprüchen. Gedeckelt ist die Förderung pro Person und Jahr mit 100 Euro.

Infos dazu gibt es unter <link buergerservice finanzen beihilfen-foerderungen>www.eisenstadt.gv.at/buergerservice/finanzen/beihilfen-foerderungen/