in Eisenstadt
Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!
Für Ihr Kind startet im September 2022 mit dem Schuleintritt ein neuer und sehr wichtiger Lebensabschnitt. Die Schuleinschreibung gliedert sich in zwei Teile: den „administrativen Teil“ und den „pädagogischen Teil“.
Jedes Kind mit Wohnsitz in Eisenstadt ist gem. der Schulbesuchszuordnung einer der drei städtischen Volksschulen (Eisenstadt–Bahnstraße, St. Georgen bzw. Kleinhöflein) zugeordnet.
Hier finden Sie die Schulbesuchszuordnungen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2019:
Schulbesuchszuordnung A: Volksschule Eisenstadt-Stadt
Die Klassenteilung erfolgt nach landesgesetzlichen Vorgaben und sieht vor, dass die drei Eisenstädter Volksschulen als ein Schulsprengel verwaltet werden. Dies bedeutet, dass die Gesamtschülerzahlen eine maximale Klassenzahl (25 Kinder/Klasse) ergeben.
Für das Schuljahr 2022/2023 stehen an den drei Schulstandorten nachstehende Klassenräume zur Verfügung:
1. Administrativer Teil
Aufgrund der andauernden COVID-19 Pandemie wird die administrative Einschreibung dieses Jahr kontaktlos stattfinden. Wir ersuchen Sie daher, folgende Unterlagen bis spätestens 17. Jänner 2022 entweder per E-Mail (generationen@eisenstadt.at) oder postalisch an den Magistrat zu senden:
ausgefülltes Schüleraufnahmeblatt
ausgefüllte Voranmeldung zur schulischen Tagesbetreuung (bei Bedarf)
ausgefüllter Antrag gem. Schulbesuchszuordnung (bei Bedarf, siehe Punkt a)
a) Zuteilung auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten
Wenn der Besuch einer anderen Volksschule als es die Schulbesuchsordnung für das zukünftige Schulkind vorsieht gewünscht wird, ist ein begründetes Ansuchen (Formular „Antrag gem. Schulbesuchszuordnung“) bis spätestens 17. Jänner 2022 an den Magistrat zu übermitteln. Verspätet eingelangte Anträge gem. Schulbesuchszuordnung können nicht berücksichtigt werden.
Sind die entsprechenden Plätze in den Klassen vorhanden, kann der Magistrat Eisenstadt auf Ihr Ansuchen im Einzelfall von der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler abweichen. Bei dieser Einzelfallentscheidung sind folgende Kriterien in absteigender Reihenfolge zu berücksichtigen:
1. Besuch eines Geschwisterkindes an der Schule,
2. geplanter Umzug in eine Straße, die in die dann gewünschte Zuordnung fällt,
3. Wohnsitz der beaufsichtigenden Großeltern in der Nähe der Schule,
4. Kindergartenbesuch eines Geschwisterkindes in der Nähe der Schule,
5. Entfernung vom Wohnort zur Schule.
b) Zuteilung aufgrund vorhandener Klassen
Die Zuteilung ist von gesetzlichen Vorgaben und dem vorhandenen Raumangebot/Klassenräumen abhängig. Der Schulstandort der Erstschule ergibt sich gem. Schulbesuchszuordnung (Wohnstraße). Die Zweitschule ist jene Volksschule, die Sie als nächste Volksschule nach der Erstschule präferieren. Es ist in allen Fällen eine Zweitschule am Schüleraufnahmeblatt anzugeben.
In der Einzelfallentscheidung wird analog der o.g. Kriterien (Pkt. a) vorgegangen, wobei die Wohnortnähe zur möglichen Zweitschule für den Magistrat ein wesentlicher Entscheidungsgrund ist. Jene Erziehungsberechtigten, die um die Zuteilung zu einer anderen Volksschule ersucht haben bzw. am Standort der Zweitschule zugeteilt werden, werden für ein Abklärungsgespräch vom Magistrat Eisenstadt kontaktiert.
Alle Erziehungsberechtigte erhalten vor dem pädagogischen Teil der Schuleinschreibung eine Information, welcher Schule ihr Kind zugeteilt wurde.
2. Pädagogischer Teil
Der pädagogische Teil der Schuleinschreibung findet von 21. bis 25. Feber 2022 statt. Bei diesem Teil muss sich das schulpflichtige Kind persönlich der Schulleiterin in der zugeteilten Volksschule vorstellen. Sie werden diesbezüglich noch ein Schreiben mit näheren Informationen erhalten.
Es kann noch nicht gesagt werden, ob der „Tag der offenen Tür“ an den Eisenstädter Volksschulen stattfinden wird. Sie werden gegebenenfalls zu einem näheren Zeitpunkt informiert.
Für Rückfragen zur Schuleinschreibung steht Ihnen der GB Generationen im Rathaus (Herr Dietmar Eiszner, Tel. 02682/705 DW 104 und Frau Christina Hicke, DW 113, E-Mail: generationen@eisenstadt.at) sowie die Direktorinnen der Volksschulen gerne zur Verfügung.