Schuleinschreibung 2023/2024

in Eisenstadt

Schuleinschreibung in den Eisenstädter Volksschulen – 2023/2024

Jedes Kind mit Wohnsitz in Eisenstadt ist gem. der Schulbesuchszuordnung einer der drei städtischen Volksschulen (VS Eisenstadt–Stadt, VS St. Georgen oder VS Kleinhöflein) zugeordnet.

Hier finden Sie die Schulbesuchszuordnungen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2022:

Schulbesuchszuordnung A: Volksschule Eisenstadt-Stadt

Schulbesuchszuordnung B: Volksschule St. Georgen

Schulbesuchszuordnung C: Volksschule Kleinhöflein

Die Klassenteilung erfolgt nach landesgesetzlichen Vorgaben und sieht vor, dass die drei Eisenstädter Volksschulen als ein Schulsprengel verwaltet werden. Dies bedeutet, dass die Gesamtschülerzahlen eine maximale Klassenzahl (25 Kinder/Klasse) ergeben.

Für das Schuljahr 2023/2024 stehen an den drei Schulstandorten nachstehende Klassenräume zur Verfügung:

Volksschule Eisenstadt-Stadt: vier erste Klassen

Volksschule St. Georgen: zwei erste Klassen

Volksschule Kleinhöflein: eine erste Klasse

 Die Schuleinschreibung gliedert sich in zwei Teile: den „administrativen Teil“ und den „pädagogischen Teil“.

1. Administrativer Teil

Der administrative Teil findet von 16. bis 20. Jänner 2023 im Rathaus Eisenstadt, 3. OG, Zimmer 3.01 statt. Bei diesem Termin werden alle schulpflichtigen Kinder von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet. Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich.

Für den administrativen Teil der Schuleinschreibung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin im Sekretariat der Volksschule Eisenstadt:

Tel. 02682/62233 bzw. in den Weihnachtsferien per Mail vs.eisenstadt@bildungsserver.com

Zur administrativen Einschreibung sind folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes in Kopie

Schüleraufnahmeblatt

Voranmeldung zur schulischen Tagesbetreuung (bei Bedarf)

Antrag gem. Schulbesuchszuordnung (bei Bedarf, siehe Punkt a)

Information zur Einnahme von Kaliumjodid-Tabletten

a) Zuteilung auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten

Wenn der Besuch einer anderen Volksschule als es die Schulbesuchsordnung für das zukünftige Schulkind vorsieht gewünscht wird, ist ein begründetes Ansuchen (Formular „Antrag gem. Schulbesuchszuordnung“) bei der administrativen Anmeldung abzugeben. Verspätet eingelangte Anträge gem. Schulbesuchszuordnung können nicht berücksichtigt werden.

Sind die entsprechenden Plätze in den Klassen vorhanden, kann der Magistrat Eisenstadt auf Ihr Ansuchen im Einzelfall von der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler abweichen. Bei dieser Einzelfallentscheidung sind folgende Kriterien in absteigender Reihenfolge zu berücksichtigen:

1. Besuch eines Geschwisterkindes an der Schule

2. geplanter Umzug in eine Straße, die in die dann gewünschte Zuordnung fällt

3. Wohnsitz der beaufsichtigenden Großeltern in der Nähe der Schule

4. Kindergartenbesuch eines Geschwisterkindes in der Nähe der Schule

5. Entfernung vom Wohnort zur Schule

b) Zuteilung aufgrund vorhandener Klassen 

Die Zuteilung  ist von gesetzlichen Vorgaben und dem vorhandenen Raumangebot/Klassenräumen abhängig. Der Schulstandort der Erstschule ergibt sich gem. Schulbesuchszuordnung (Wohnstraße). Die Zweitschule ist jene Volksschule, die Sie als nächste Volksschule nach der Erstschule präferieren. Es ist in allen Fällen eine Zweitschule am Schüleraufnahmeblatt anzugeben.

In der Einzelfallentscheidung wird analog der o.g. Kriterien (Pkt. a) vorgegangen, wobei die Wohnortnähe zur möglichen Zweitschule für den Magistrat ein wesentlicher Entscheidungsgrund ist. Jene Erziehungsberechtigten, die um die Zuteilung zu einer anderen Volksschule ersucht haben bzw. am Standort der Zweitschule zugeteilt werden, werden für ein Abklärungsgespräch vom Magistrat Eisenstadt kontaktiert.

Alle Erziehungsberechtigte erhalten vor dem pädagogischen Teil der Schuleinschreibung eine Information, welcher Schule ihr Kind zugeteilt wurde.

 

2. Pädagogischer Teil

Der pädagogische Teil der Schuleinschreibung findet von 28. Feber bis 02. März 2023 statt. Bei diesem Teil muss sich das schulpflichtige Kind persönlich der Schulleiterin in der zugeteilten Volksschule vorstellen. Sie werden diesbezüglich noch ein Schreiben mit näheren Informationen erhalten.

Im Jänner wird es wieder einen „Tag der offenen Tür an den Eisenstädter Volksschulen stattfinden wird.

Volksschule Eisenstadt: Mittwoch, 25. Jänner 2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Volksschule St. Georgen: Donnerstag, 26. Jänner 2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Volksschule Kleinhöflein: Montag, 23. Jänner 2023 von 09:00 bis 11:00 Uhr

Dietmar Eiszner

Tel.DW: 104
Zimmer-Nr.: 2.21
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Christina Hicke

Tel.DW: 113
Zimmer-Nr.: 2.20
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Martina Lang-Szakats

Tel.DW: 118
Zimmer-Nr.: 2.20
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