Schuleinschreibung 2024/2025

in Eisenstadt

Schuleinschreibung 2024/2025 in den Eisenstädter Volksschulen

Für Ihr Kind startet im September 2024 mit dem Schuleintritt ein neuer und sehr wichtiger Lebensabschnitt. Dafür ist die Schuleinschreibung verpflichtend, die sich in die „administrative Schuleinschreibung“ und die „pädagogische Schuleinschreibung“ gliedert.

Für das Schuljahr 2024/2025 stehen an den drei Schulstandorten in Eisenstadt nachstehende Klassenräume zur Verfügung:

Volksschule Eisenstadt-Stadt: fünf erste Klassen

Volksschule St. Georgen: eine erste Klasse

Volksschule Kleinhöflein: zwei erste Klassen

Grundsätzlich besteht innerhalb der Stadt Eisenstadt freie Schulwahl, wobei die Schul- und Klasseneinteilung nach landesgesetzlichen Vorgaben erfolgt und vorsieht, dass die drei Eisenstädter Volksschulen als ein Schulsprengel zu verwalten sind. Das bedeutet u.a., dass die Gesamtschülerzahlen eine maximale Klassenzahl (25 Kinder/Klasse) ergeben und die Zuteilung nur nach vorhandenen Plätzen zu erfolgen hat.

Die Schuleinschreibung erfolgt gem. Burgenländischem Pflichtschulgesetz und der vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Richtlinie zur Schuleinschreibung gem. Schulbesuchszuordnung.

Mit der Schulzuteilung und Klasseneinteilung wird ab dem Schuljahr 2024/2025 an der Volksschule Eisenstadt-Stadt je eine Klasse pro Schulstufe für die zukünftige Volksschule geführt. Diese werden nach Fertigstellung der neuen Schule in dieses Gebäude übersiedeln.

  • Administrative Schuleinschreibung

Der administrative Teil findet von 15. bis 19. Jänner 2024 in der Direktion der Volksschule Eisenstadt-Stadt (1. Stock) statt. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich.

Zur administrativen Einschreibung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Geburtsurkunde und aktueller Meldezettel des Kindes in Kopie

- ausgefülltes Schüleraufnahmeblatt

- ausgefüllte Voranmeldung zur schulischen Tagesbetreuung (bei Bedarf)

Im Zuge der administrativen Schuleinschreibung haben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Wunschschule und eine Zweitschule am Schüleraufnahmeblatt bekanntzugeben. Am Schüleraufnahmeblatt sind auch die Kriterien gem. der Richtlinien zur Schulzuteilung zu vermerken.  Fehlt die Angabe der Wunsch- bzw. Zweitschule, erfolgt eine Zuteilung durch den Magistrat Eisenstadt. Können nicht alle Kinder in ihre Wunschschule aufgenommen werden, wird seitens des Magistrat Eisenstadt in Abstimmung mit der Schulleitung und nach Anhörung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach den Kriterien gem. der Richtlinien zur Schulzuteilung über eine Aufnahme entschieden.

Straßenverzeichnis  zur Schulbesuchszuordnung - Eisenstadt-Stadt

Straßenverzeichnis  zur Schulbesuchszuordnung - St. Georgen

Straßenverzeichnis  zur Schulbesuchszuordnung - Kleinhöflein

  • Pädagogische Schuleinschreibung

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten nach Abschluss der Schulzuteilung mit der Einladung zum pädagogischen Teil der Schuleinschreibung eine Information, welcher Schule ihr Kind zugeteilt wurde. Der pädagogische Teil der Schuleinschreibung findet von 26. Feber 2024 bis 01. März 2024 statt. Das schulpflichtige Kind stellt sich persönlich der Schulleiterin in der zugeteilten Volksschule vor.

  • Tag der offenen Tür

Im Jänner 2024 wird es wieder einen „Tag der offenen Tür“ an unseren Eisenstädter Volksschulen geben. 

Volksschule Kleinhöflein: Dienstag, 23. Jänner 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Volksschule Eisenstadt-Stadt: Mittwoch, 24. Jänner 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Volksschule St. Georgen: Donnerstag, 25. Jänner 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr

 

Für Rückfragen zur Schuleinschreibung steht Ihnen die Abteilung Bildung im Rathaus (Herr Dietmar Eiszner, Tel. 02682/705 DW 104 und Frau Christina Hicke, DW 113, E-Mail: bildung@eisenstadt.at) sowie die Direktorin Charlotte Toth-Kanyak (Tel. 02682/62233) gerne zur Verfügung.


GS Dietmar Eiszner

Tel.DW: 104
Zimmer-Nr.: 2.21
E-Mail senden

Christina Hicke

Tel.DW: 113
Zimmer-Nr.: 2.20
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Martina Lang-Szakats

Tel.DW: 118
Zimmer-Nr.: 2.20
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