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Amtsblatt Eisenstadt | Juni 2018
L A N D E S H A U P T S TA D T E I S E N S TA D T
> Amtsstunden in den Stadtbezirken
Istvan Deli, BA – Eisenstadt
> Montag, 11. Juni 2018
17:00 bis 18:00 Uhr
Rathaus, Zi.: 3.01
0676/75 12 348
Josef Weidinger – Kleinhöflein
> Donnerstag, 14. Juni 2018
17:30 bis 18:00 Uhr
Martinshof, 1. Stock
0664 / 540 40 68
Heidi Hahnekamp – St. Georgen
> Sprechstunden nach telefonischer
Vereinbarung.
0650 / 82 62 729
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INFORMATIONEN ZUR SCHWEINEPEST
Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine meist töd-
liche Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Für
den Menschen ist das Virus ungefährlich und auch Haus-
tiere (Hund, Katze, Pferd, Rind, Schaf etc.) können nicht
daran erkranken.
Die Krankheit hat sich in großen Teilen Osteuropas bereits
ausgebreitet und erstmals wurde auch in Ungarn ein ver-
endetesWildschwein positiv getestet. Ein Ausbruch in Ös-
terreich würde nicht nur großes Tierleiden, sondern auch
erheblichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Schweine stecken sich durch direkten Kontakt mit kran-
ken Schweinen an, aber auch eine indirekte Übertragung
über Lebensmittel ist möglich. Der versehentliche Ver-
zehr von Fleisch von Wildschweinen mit ASP ist für den
Menschen zwar unbedenklich, die Speisereste (Fleisch,
Knochen, Blut etc.) können aber für Schweine gefährlich
werden. Das Virus kann auch über verunreinigte Schuhe,
Kleidung, Fahrzeuge oder Hunde (obwohl sie selbst nicht
erkranken) übertragen werden.
Eine Einschleppung der Seuche nach Österreich wird
unter anderem durch die Mitnahme von Fleisch und
Fleischerzeugnissen aus betroffenen Ländern durch Rei-
sende befürchtet. In diesen Lebensmitteln kann das Virus
unter Umständen monatelang überleben.
Für Reisende, die aus Gebieten mit Afrikanischer Schwei-
nepest kommen, gelten daher folgende Vorsichtsmaß-
nahmen:
•
Bringen Sie keine Lebensmittel aus Schweine- oder
Wildschweinefleisch aus Hausschlachtungen mit
•
Werfen Sie Fleisch- und Wurstreste nur in verschlos-
senen Müllbehältern weg
•
Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und
Wildschweine ist verboten
•
Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Kontakt
mit Haus- und Wildschweinen
Aufgrund der aktuellen Situation wird auch darauf hinge-
wiesen, dass alle Halter von Schweinen verpflichtet sind,
die Schweinehaltung innerhalb von 7 Tagen nach Beginn
der Haltung zu melden (§ 4 Tierkennzeichnungs- und Re-
gistrierungsverordnung 2009, BGBl. II 2011/35 idgF). Dies
gilt auch für Hobbyhaltungen.
Für Neueinsteiger in die Nutztierhaltung ist auch ein
Sachkundekurs gemäß Tierschutzgesetz erforderlich.
Nähere Informationen dazu gibt es im Bezirksreferat
der Landwirtschaftskammer. Für Freilandhaltungen von
Schweinen (dazu zählen auch Wildschweingatter zur
Fleischerzeugung oder Schau- und Zuchtgatter) gibt es
seit Jahresbeginn eine Genehmigungspflicht durch die
Bezirksverwaltungsbehörde.
Nähere Informationen zur aktuellen Situation in Öster-
reich finden Sie auf den Seiten der AGES und des BMGF.