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Amtsblatt Eisenstadt | Juni 2018

L A N D E S H A U P T S TA D T E I S E N S TA D T

> Amtsstunden in den Stadtbezirken

Istvan Deli, BA – Eisenstadt

> Montag, 11. Juni 2018

17:00 bis 18:00 Uhr

Rathaus, Zi.: 3.01

0676/75 12 348

Josef Weidinger – Kleinhöflein

> Donnerstag, 14. Juni 2018

17:30 bis 18:00 Uhr

Martinshof, 1. Stock

0664 / 540 40 68

Heidi Hahnekamp – St. Georgen

> Sprechstunden nach telefonischer

Vereinbarung.

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INFORMATIONEN ZUR SCHWEINEPEST

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine meist töd-

liche Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Für

den Menschen ist das Virus ungefährlich und auch Haus-

tiere (Hund, Katze, Pferd, Rind, Schaf etc.) können nicht

daran erkranken.

Die Krankheit hat sich in großen Teilen Osteuropas bereits

ausgebreitet und erstmals wurde auch in Ungarn ein ver-

endetesWildschwein positiv getestet. Ein Ausbruch in Ös-

terreich würde nicht nur großes Tierleiden, sondern auch

erheblichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.

Schweine stecken sich durch direkten Kontakt mit kran-

ken Schweinen an, aber auch eine indirekte Übertragung

über Lebensmittel ist möglich. Der versehentliche Ver-

zehr von Fleisch von Wildschweinen mit ASP ist für den

Menschen zwar unbedenklich, die Speisereste (Fleisch,

Knochen, Blut etc.) können aber für Schweine gefährlich

werden. Das Virus kann auch über verunreinigte Schuhe,

Kleidung, Fahrzeuge oder Hunde (obwohl sie selbst nicht

erkranken) übertragen werden.

Eine Einschleppung der Seuche nach Österreich wird

unter anderem durch die Mitnahme von Fleisch und

Fleischerzeugnissen aus betroffenen Ländern durch Rei-

sende befürchtet. In diesen Lebensmitteln kann das Virus

unter Umständen monatelang überleben.

Für Reisende, die aus Gebieten mit Afrikanischer Schwei-

nepest kommen, gelten daher folgende Vorsichtsmaß-

nahmen:

Bringen Sie keine Lebensmittel aus Schweine- oder

Wildschweinefleisch aus Hausschlachtungen mit

Werfen Sie Fleisch- und Wurstreste nur in verschlos-

senen Müllbehältern weg

Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und

Wildschweine ist verboten

Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Kontakt

mit Haus- und Wildschweinen

Aufgrund der aktuellen Situation wird auch darauf hinge-

wiesen, dass alle Halter von Schweinen verpflichtet sind,

die Schweinehaltung innerhalb von 7 Tagen nach Beginn

der Haltung zu melden (§ 4 Tierkennzeichnungs- und Re-

gistrierungsverordnung 2009, BGBl. II 2011/35 idgF). Dies

gilt auch für Hobbyhaltungen.

Für Neueinsteiger in die Nutztierhaltung ist auch ein

Sachkundekurs gemäß Tierschutzgesetz erforderlich.

Nähere Informationen dazu gibt es im Bezirksreferat

der Landwirtschaftskammer. Für Freilandhaltungen von

Schweinen (dazu zählen auch Wildschweingatter zur

Fleischerzeugung oder Schau- und Zuchtgatter) gibt es

seit Jahresbeginn eine Genehmigungspflicht durch die

Bezirksverwaltungsbehörde.

Nähere Informationen zur aktuellen Situation in Öster-

reich finden Sie auf den Seiten der AGES und des BMGF.