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Amtsblatt Eisenstadt | September 2017

L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T

> Amtsstunden Stadtbezirksvorsteher

Istvan Deli, BA – Eisenstadt

> Montag, 11. 09.2017

17 bis 18 Uhr

Grätzltreff Oberberg, Kircheng. 1

0676/75 12 348

Josef Weidinger – Kleinhöflein

> Freitag, 29.09.2017

18 bis 19 Uhr

Martinshof, 1. Stock

0664 / 540 40 68

Heidi Hahnekamp – St. Georgen

> Sprechstunden nach telefonischer

Vereinbarung.

0650 / 82 62 729

Änderung Windelsäcke durch den BMV seit 1. Juli 2017

Folgende Änderungen sind seit 1. Juli 2017

bei den Windelsäcken in Kraft getreten:

Familien mit einem Pflegefall erhalten über schriftlichen

Antrag, demder Nachweis über den Pflegegeldbezug und

die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit

von Einwegwindeln anzuschließen ist, anstatt des 120

Liter Restmüllsammelgefäßes (Normtonne) ein 240 Liter

Restmüllsammelgefäß zum Normtarif bis auf Widerruf

zugewiesen.

Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich zu

melden. Antragsformulare werden an die Gemeinden

zugestellt, Anträge können aber ab 1.7.2017 auch über

www.bmv.at/service/onlineservice

eingebracht werden.

Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die

Gemeinde einmalig pro Kind, gegen Vorlage einer Kopie

der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kin-

des, 50 Stück Windelsäcke. Sollten diese nicht reichen,

ersuchen wir, entgeltlich Restmüllsäcke vom BMV zu

beziehen. Um einen entsprechenden Nachweis über

die ordnungsgemäße Verwendung der Windelsäcke zu

haben, ist es notwendig, die Ausgabe auch entsprechend

zu dokumentieren.

Der BMV wird daher an alle Gemeinden ein eigenes For-

mular versenden. Der Windelsack soll lediglich denMehr-

anfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne

keinen Platz mehr hat: • Windeln gehören grundsätzlich

in die Restmülltonne! • Der Windelsack soll nur dann ver-

wendet werden, wenn in der Restmülltonne kein Platz

mehr ist! • Der Windelsack soll zugebunden und nicht

überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt

werden.

Weitere Informationen erhalten alle Interessierten am

Mülltelefon zum Nulltarif unter 08000/806154 oder

unter

www.bmv.at

Information des Wasserleitungsverband

Nördliches Burgenland

Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist

gemäß § 15 des Maß- und Eichgesetzes verpflichtet, die

Wasserzähler nach fünf Jahren auszutauschen und einer

Nacheichung zuzuführen. Die Kosten für diese Arbeiten

werden zur Gänze vomWasserleitungsverband getragen.

Die Bediensteten des Wasserleitungsverbandes werden

die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom

24. Juli 2017 bis 30. November 2017

durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie

das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei

der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unter-

stützen.

Mewald GmbH

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