Ukraine-Vertriebene

in Eisenstadt

Informationen für Vertriebene

Der Krieg in der Ukraine sorgt dafür, das zahlreiche Menschen ihre Heimat verlassen müssen und auf der Flucht sind. Alle Informationen für Vertriebene aus der Ukraine und die Möglichkeiten in Eisenstadt wurden hier kompakt zusammen gefasst.

Unterkünfte

Wenn Sie eine Unterkunft in Eisenstadt suchen, wenden Sie sich in erster Linie bitte an das

oder die

  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH  - Quartierzuweisungshotline (QZH):+43 1 2676 870 9460  oder www.bbu.gv.at

Wohnsitzmeldung

Jede Person, die nach Eisenstadt kommt und eine Wohnung / Zimmer bezieht, muss sich beim Meldeamt im Rathaus anmelden. Sie beziehen oder haben bereits eine Wohnung / Unterkunft z. B. bei Verwandten, Bekannten bezogen? Dann müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anmelden.

Öffnungszeiten Meldeamt:

  • Mo. bis Do. von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Fr. von 8:00 bis 13:00 Uhr

Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrer Anmeldung mitbringen:

  • Reisepass
  • Ausgefüllter Meldezettel: ein Formular, das Sie direkt im Meldeamt oder online bekommen. Sie und Ihr*e Unterkunftgeber*in (die Person, bei der Sie wohnen) müssen den Meldezettel unterschreiben.

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten sie eine Meldebestätigung.

Registrierung nach Vertriebenenverordnung

Bleiben Sie länger als 3 Tage, ist eine Registrierung bei der Polizei nach der Vertriebenenverordnung notwendig.

  • Für bereits aufhältige Vertriebene gibt es eine Hotline für die Datenerfassung ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Auch jene, die bereits vor dem 12. März in Österreich Schutz suchten, können ihre Daten unter der Telefonnummer 059133 / 101016 nacherfassen lassen.
  • Aufgrund der Vertriebenenverordnung werden von ukrainischen Vertriebenen an den burgenländischen Grenzübergängen Daten aufgenommen, damit sie in Folge über das Bundesamt für Fremden- und  Asylwesen einen Ausweis bekommen. Um einen rascheren Ablauf zu ermöglichen, wurde nun die Hotline eingerichtet. Sie ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt. 

Grundversorgungantrag (Wohnzuschuss, Krankenversicherung, Verpflegungsgeld)

Um eine Grundversorgung – also finanzielle Unterstützung für Unterbringung und Verpflegung von Kriegsvertriebenen – zu erhalten, ist ein Antrag und eine Mietvereinbarung (Prekariatsvereinbarung) notwendig. Die Formulare sind auf der Website des Landes als Download verfügbar. Beides ist natürlich auch notwendig, wenn die geflüchtete Person bereits ein privates Quartier bei Angehörigen oder Freund*innen bezogen hat.

Alle Informationen gibt es unter www.burgenland.at/politik/burgenland-hilft

Medizinische Versorgung

  • Die Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse haben, stehen kostenlos zur Verfügung. Eine E_Card ist derzeit nicht notwendig, bitte nehmen Sie allerdings einen Ausweis mit. Näher Infos gibt es hier.
  • Covid-Impfung und Testmöglichkeit ist in den burgenländischen BITZ-Zentren mit der „blauen Karte“ möglich.
  • Zusätzlich steht auch das Covid-Testangebot der städtischen Apotheken kostenlos zur Verfügung.

Aufenthaltsrecht

Folgende Personengruppen haben bis vorerst 3. März 2023 ein Aufenthaltsrecht in Österreich:

  • Ukrainische Staatsbürger*innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z. B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Ukrainische Staatsbürger*innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.

Arbeiten in Österreich

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung in Österreich und unterstützt dabei, eine Arbeit zu finden. Das AMS informiert über Jobangebote, hilft mit Deutschkursen und sonstigen Qualifizierungen, die benötigt werden.

Aus der Ukraine vertriebene Menschen, die ein auf 1 Jahr befristetes Aufenthaltsrecht und einen entsprechenden Ausweis von der Polizei bekommen, haben auch das Recht zu arbeiten.

Wenn Sie eine*n Arbeitgeber*in gefunden haben, muss diese*r allerdings beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung für Sie ansuchen. Die Erteilung der Bewilligung soll rasch und unbürokratisch geschehen.

Alle Infos gibt’s hier.

Schule und Kinderbetreuung

Sollten Sie mit Kindern nach Eisenstadt gekommen sein, können diese die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie das schulische Angebot in Anspruch nehmen.

Anmeldungen für Kinderkrippe und Kindergarten direkt im Magistrat - Genaue Infos gibt's hier.

Anmeldungen Schule direkt bei der Volksschule - Genaue Infos gibt's hier.

Verkehr in Eisenstadt

Der Stadtbus ist für ukrainische Vertriebene mit einem ukrainischen Ausweis oder der „blauen Karte“ kostenlos

Sachleistungen und sonstige Unterstützung

Bitte wenden Sie sich an den Geschäftsbereich Soziales: Kinder- und Jugendhilfe im Magistrat der Freistadt Eisenstadt. Mehr Informationen gibt's hier.