Volksbegehren

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Volksbegehren

Einen tagesaktuellen Überblick über alle registrierten Volksbegehren und den Unterstützungserklärungen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres

Wurden im Einleitungsverfahren für ein Volksbegehren genügend Unterstützungserklärungen gesammelt und wurde dem Antrag auf Einleitung vom BMI stattgegeben, dann finden Sie hier alle weiteren Informationen zum Eintragungszeitraum.

Informationen zu aktuellen Volksbegehren

Die Volksbegehren

  • Frieden durch Neutralität
  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing
  • Parteienförderung abschaffen
  • CO2-Steuer abschaffen
  • Energieabgaben streichen-Volksbegehren
  • Glyphosat verbieten
  • „Essen nicht wegwerfen
  • „Energiepreisexplosion jetzt stoppen
  • Tägliche Turnstunde
  • Kein NATO-Beitritt
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Neutralität Österreichs stärken
  • BIST DU GESCHEIT

können im Eintragungszeitraum, 11. bis 18. März 2024, unterschrieben werden. 

Eintragung

Eintragungen können online mittels ID Austria oder während des Eintragungszeitraumes persönlich im Rathaus Eisenstadt an den angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag 11.03.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 12.03.2024 von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch 13.03.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 14.03.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 15.03.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Montag 18.03.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Feber 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten Sie

Bei der persönlichen Eintragung im Rathaus bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen! 

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Wichtig zu wissen - Allgemeine Infos

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.

Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:

  • Registrierung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres
  • Sammeln von mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen ("Einleitungsverfahren")
  • Einbringung des Einleitungsantrages der Betreiber für die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens
  • Bundesministerium für Inneres legt einen achttägigen Zeitraum (Eintragungsverfahren) fest, in dem das Volksbegehren nochmals zu erweiterten Öffnungszeiten zur Unterschrift aufliegt.
  • Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

So funktioniert es

Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.

Die Unterstützungserklärung kann

  • bei jeder beliebigen Gemeindebehörde, persönlich, in Form einer Unterschrift auf dem entsprechenden Formular oder
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarte) erfolgen. Weiterführende Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur in der Bürgerservicestelle.

Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.

Nähere Information gib es auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres: Klick hier.