in Eisenstadt
Im Jahre 1993 wurde in Eisenstadt die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Innenstadt eingeführt. Gleichzeitig wurde von der Fa. APCOA die Tiefgarage Schloss Esterházy in Betrieb genommen. Im Jahre 1998 wurde dann die Kurzparkzone auch auf den Bereich Oberberg bis zur Bergkirche ausgeweitet und die maximale Parkdauer auf 3 Stunden erhöht. Seit Oktober 2012 ist es auch möglich die Parkscheine bargeldlos per Handy zu bezahlen. Nähere Infos dazu gibt es hier.
Einen detaillierten Überblick über die gebührenpflichtige Kurzparkzone finden Sie im digitalen Stadtplan.
Ein handlicher Parkfolder liegt - unter anderem - in der Bürgerservicestelle im Rathaus auf.
Gültigkeit:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Gebühr beträgt derzeit für die erste halbe Stunde € 0,70 und kann dann in weiteren € 0,10 Schritten bezahlt werden.
ACHTUNG:
Der Parkplatz Stallungen ist Privateigentum und wird von der Firma APCOA verwaltet! Hier gelten gesonderten Regeln für die Parkdauer! Der Parkplatz wird nicht über die gebührenpflichtige Kurzparkzonenregelung der Stadt verwaltet und ist somit auch aus dem Handyparken ausgenommen.
Die Nutzung von HANDY Parken ist einfach, offen für Kunden aller österreichischen Mobilfunkbetreiber und auf zweierlei Arten möglich.
Weitere gebührenpflichtige Parkplätze:
Der Parkplatz Stallungen ist Privateigentum und wird von APCOA verwaltet! Nähere Informationen zur Parkdauer und Tarifen erhalten Sie auf den Seiten der Firma APCOA!
Die Zahl der Elektro-Autos in Österreich steigt kontinuierlich und auch in Eisenstadt gibt es immer mehr elektrisch betriebene PKW. Seit dem 1. April 2017 sind E-Autos auch durch die grünen Kennzeichen noch deutlicher von "normalen" Autos zu unterscheiden. Dieser Beitrag zur Vermeidung fossiler Brennstoff wird auch in der burgenländischen Landeshauptstadt honoriert.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit weißen Kennzeichentafeln mit grüner Schrift sind in Eisenstadt von der Parkgebühr in der gebührenpflichten Kurzparkzone befreit. Es ist jedoch notwendig mittels gut sichtbarer Parkscheibe die Ankunft am Parkplatz anzuzeigen. Die maximale Parkdauer von 3 Stunden darf nicht überschritten werden.
Besitzer*innen von E-Fahrzeugen ohne grünes Kennzeichen, bzw. Besitzer*innen von gasbetriebenen Autos sind ebenfalls von der gebührenpflichtigen Kurzparkzone befreit, müssen jedoch die Befreiung im Magistrat beantragen und dann die ausgestellte Karte gemeinsam mit der Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Auch hier gilt: Die maximale Parkdauer (3 Stunden) darf nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Die ausgewiesenen Tagesparkplätze (Feldstraße, Glorietteallee, Krautgartenweg, etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier müssen auch E-Autos die entsprechende Gebühr bezahlen.
Tel.DW: 400
Zimmer-Nr.: 1.34
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Tel.DW: 230
Zimmer-Nr.: 2.11
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