Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.
Die
Unterstützungserklärung kann
- bei jeder beliebigen Gemeindebehörde, persönlich, in Form einer Unterschrift auf dem entsprechenden Formular oder
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarte) erfolgen. Weiterführende Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur in der Bürgerservicestelle.
Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.