Gewerbeanmeldung

Standort & Arbeit

Gewerbeanmeldung

Der Magistrat Eisenstadt ist für Gewerbeanmeldungen mit dem Standort im Stadtgebiet der Freistadt Eisenstadt zuständig.

Man unterscheidet freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe.

Wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dürfen die freien Gewerbe ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Reglementierte Gewerbe sind an einen Befähigungsnachweis gebunden. Bei jenen reglementierten Gewerben, die einer Bewilligungspflicht unterliegen (z.B. Baumeister, Pyrotechnikunternehmen, Vermögensberater) entsteht die Berechtigung zur Ausübung erst nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides.

Im Fall der Neugründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit durch die Wirtschaftskammer Burgenland eine Bestätigung auf Grund des Neugründungs-Förderungsgesetzes auszustellen. Hiefür ist mit der Regionalstelle Eisenstadt bei der Wirtschaftskammer Burgenland, Rudolf Graf-Platz 1 Kontakt aufzunehmen. Dort wird nach Inanspruchnahme einer Beratung eine diesbezügliche Bestätigung ausgestellt. 

Notwendige Unterlagen:

für eine natürliche Person:

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis od. Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • falls vorgeschrieben: Befähigungsnachweis


für eine juristische Person (GmbH, KG,OEG, AG, Verein, usw.):

  • Firmenbuchauszug
  • bezüglich des gewerberechtlichen Geschäftsführers:
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis od. Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Falls vorgeschrieben: Befähigungsnachweis
  • Anmeldung bei der ÖGK (falls GF Arbeitnehmer ist)
  • Bezüglich aller Personen mit maßgeblichem Einfluss (handelsrechtlicher Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter, usw.):
  • Erklärung bezüglich Gewerbeausschlussgründe

Ansprechpartner*innen

Roland Breithofer

Tel.DW: 220
Zimmer-Nr.: 2.08
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Mag. Karin Mad

Tel.DW: 103
Zimmer-Nr.: 2.09
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Daniela Klauber

Tel.DW: 221
Zimmer-Nr.: 2.08
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