Die Freistadt Eisenstadt fördert die Erneuerung von Hausfassade im Stadtgebiet. Gefördert werden Arbeiten an straßenseitige Fassaden von Gebäuden im Eisenstädter Stadtgebiet, die mittels Bescheid unter Ensemble- oder Denkmalschutz im Sinne des Denkmalschutzgesetzes stehen. Förderwürdige Arbeiten sind z.B. Maler-, Stuckateur und teilweise Steinmetzarbeiten, Erneuerung von Fenstern und Türportalen.