Rathaus & Politik
Tel.DW: 313
Zimmer-Nr.: 2.07
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der städtischen Friedhöfe und Aufbahrungshallen der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt
1. Das Grabstellenbenützungsentgelt beträgt für eine Benützungsdauer von 20 Jahren:
Entgelte für die Benützungsdauer von zehn Jahren betragen 50 %.
2. Das Grabstellenentgelt beträgt für die Errichtungskosten:
3. Höhe des Entgelts für die Benützung der Aufbahrungshalle
Friedhof Kleinhöflein - Zuständige Friedhofsverwaltung:
R.K. Pfarramt Kleinhöflein
Wiener Straße 31 - 7000 Eisenstadt
Tel. 02682 - 62766
Tel.DW: 404
Zimmer-Nr.: 1.31
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Tel.DW: 316
Zimmer-Nr.: 2.01
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Tel.DW: 407
Zimmer-Nr.: 1.33
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Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt
Tel.DW: 404
Zimmer-Nr.: 1.31
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Tel.DW: 404
Zimmer-Nr.: 1.31
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Gegenstand der Abgabe
Kanalbenützungsgebühr wird für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage eingehoben und beträgt Euro 1,80 pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz.
Gesetzesgrundlage:
Bgld. Kanalanschlussgesetz 1989
Bgld. Kanalabgabegesetz 1984
Tel.DW: 404
Zimmer-Nr.: 1.31
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Tel.DW: 407
Zimmer-Nr.: 1.33
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Tel.DW: 407
Zimmer-Nr.: 1.33
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Die Unterkunftgeber sind verpflichtet, die Ortstaxe von den abgabepflichtigen Personen einzuheben.
Die Höhe der Ortstaxe beträgt Euro 4,50 Euro pro Person und Tag der entgeltlichen Beherbergung.
Gem. § 20 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 i.d.g.F. sind alle Gäste abgabenpflichtig,
Die Abgabenpflicht endet nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 61 Tagen.
Von der Zahlung der Ortstaxe befreit sind:
Personen, die eine Ausnahme von der Abgabenpflicht beanspruchen, haben die hierfür maßgebenden Umstände nachzuweisen und der Unterkunftgeber hat dies zu dokumentieren.
Tel.DW: 406
Zimmer-Nr.: 1.30
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Tel.DW: 407
Zimmer-Nr.: 1.33
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