Rathaus & Politik
Personen die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung oder eine Mindestpension beziehen, können einen einmaligen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Höhe der Zuwendung der Stadt beträgt 200 Euro. Weiters wurde seitens des Gemeinderates für die aktuelle Heizperiode ein Sonderbonus beschlossen: Bezieher*innen des Heizkostenschusses erhalten zusätzlich 100 Euro in EisenstädterScheinen.
Tel.DW: 501
Zimmer-Nr.: E.08
E-Mail senden