Lehrlingsförderung

Rathaus & Politik

Lehrlingsförderung

Die Freistadt Eisenstadt bekennt sich zum Gedanken, jene Eisenstädter*innen zu unterstützen, die sich aktuell außerhalb der Stadt in einem Lehrverhältnis befinden. Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Eisenstadt und das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können um einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro pro Lehrjahr ansuchen.

Wer hat Anspruch: 

  • Hauptwohnsitz in Eisenstadt
  • 26. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Ausbildungsort (Firma) oder Berufsschule außerhalb von Eisenstadt

Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses oder untenstehend als Download.