Kindergartenhelfer*in

Rathaus & Politik

Kindergartenhelfer*in für Kindergärten und Nachmittagsbetreuung

Gemäß § 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangen bei der Stadtgemeinde Eisenstadt Planstellen für eine*n Kindergartenhelfer*in im Bereich der Nachmittagsbetreuung an den Schulen zur Ausschreibung.

  • Einstufung: Entlohnungsschema gb, Entlohnungsgruppe gb3
  • Beschäftigungsausmaß:50 % bzw. 62,5% d.s.20 bzw. 25 Wochenstunden
  • Monatsgehalt zwischen EUR 1.509,90 und EUR 1.887,38

Es wurden folgende Anstellungserfordernisse festgelegt:

  • erfolgreich abgeschlossene facheinschlägige Ausbildung zur Helferin oder zum Helfer in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen gemäß der Burgenländischen Helferinnen- und Helferausbildungsverordnung
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • die gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

Unsere Anforderungen:

  • verantwortungsvoller und offener Umgang mit Kindern
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • soziale Kompetenz
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit

Die Bewerbung hat folgende Unterlagen zu enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Foto
  • Strafregisterauszug
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Jahres- und Abschlussprüfungszeugnis
  • allenfalls Verwendungszeugnisse
  • bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein

Bewerbungen und sämtliche in der Ausschreibung geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 11.09.2026, 10.00 Uhr, über unser Online-Stellenportal oder per Post im Rathaus der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt, Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt, einlangen.

Verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.