1. Beratung und Unterstützung des Gemeinderates, des Stadtsenates und des Magistrates in allen grundsätzlichen Fragen des Sports, insbesondere der Belange der sporttreibenden Bevölkerung.
2. Der Gemeinderat, der Stadtsenat, die Bürgermeister*in und der Magistrat sollen bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung den Sportbeirat zur Ausarbeitung von Vorschlägen bzw. zur Bereitstellung und Verwendung von Mitteln für Sport- und Bewegungsangebote aus dem städtischen Haushalt beiziehen. Gleiches gilt für die Vergabe, Nutzung und Einteilung vorhandener städtischer Spiel- bzw. Sportstätten und sonst dem Sport dienenden städtischen Einrichtungen.
3. Aufklärungsarbeit und entsprechende Werbetätigkeit zur Förderung des Sports in Eisenstadt in Zusammenarbeit mit der Stadt, z.B. bei Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
4. Begleitung und Unterstützung der Stadt und seiner Gremien bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sportentwicklungsplan Eisenstadt.