Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Kindergarten:
  • Schriftliche Voranmeldung
  • Schriftliche Bestätigung durch den Magistrat
    • Voraussetzung: Hauptwohnsitz des Antragstellers und des Kindes in Eisenstadt
  • Vollendetes 3. Lebensjahr des Kindes
Für die Aufnahme ist außerdem maßgebend:
  • Der Zeitpunkt der Anmeldung
  • Die örtliche Nähe des Wohnortes zum Standort des Kindergartens
  • Ob bereits Geschwister den gleichen Kindergarten besuchen
Wann kann ich mein Kind anmelden?
  • Nach der Geburt Ihres Kindes

Kostenersätze

Kindergarten - Kostenersätze:
Die Vorschreibung der Kostenersätze erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Die Bezahlung hat ausnahmslos bargeldlos bis zu 14. Tag nach Vorschreibung zu erfolgen.

Eine Übersicht unserer Kostenersätze finden Sie hier.