Besuchsmodelle & Kostenersätze

in Eisenstadt

Besuchsmodelle

Die Freistadt Eisenstadt bietet in ihren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nachstehende Besuchsmodelle an:

- Ganztägiger Besuch: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr (bei Bedarf 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr*),

max. 60 Wochenstunden Öffnungszeit und 50 Stunden Betreuungsumfang / Kind

- Halbtägiger Besuch: 07:00 Uhr (bei Bedarf 06:30 Uhr*) bis 12:00 Uhr (ohne Mittagessen)

-Teilzeitbesuch: 07:00 Uhr (bei Bedarf 06:30 Uhr*) bis 13:00 Uhr (mit/ohne Mittagessen)

* Zur Ausdehnung der Besuchszeiten siehe auch Punkt IV der KBEO 

Die Frühbetreuung vor 08:00 Uhr steht jenen Familien zur Verfügung, bei denen alle Erziehungsberechtigte / Eltern berufstätig sind (gem. Pkt. II/5). Um die pädagogische Arbeit sicherstellen zu können, müssen bis spätestens 9:00 Uhr alle Kinder in der Betreuungseinrichtung anwesend sein. Ausgenommen davon sind Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Diese müssen bereits um 08:00 Uhr in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz des/der Erziehungsberechtigten und des aufzunehmenden Kindes in Eisenstadt. Der Anspruch auf einen Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplatz geht verloren, wenn das Kind und ein Erziehungsberechtigter nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt amtlich gemeldet sind.


Kostenersätze

Mit der Beitragsfreiheit gem. § 3 Abs. 7 des Burgenländischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz 2009 entfallen die Grundbeiträge. Ebenso entfällt der Betreuungsbeitrag für montessoriorientierte Gruppen. Natürlich wird dort, wo es entsprechend ausgebildetes Personal gibt und die pädagogischen Materialien vorhanden sind, weiterhin nach diesem pädagogischen Konzept gearbeitet.

Es werden für diverse Leistungen Kostenersätze eingehoben.

Ab 01. Feber 2023 gelten folgende Kostenersätze:

  • Kostenersätze für Kinderkrippenkinder:

Gruppengeld: € 3,64 pro Monat

Mittagessen: € 4,56 pro Mahlzeit

Aufschlag für Allergikermenüs (glutenfrei, laktosefrei, etc.): € 1,50 pro Menü

Kosten für Jausen am Vormittag und Nachmittag: € 1,80 pro Mahlzeit 

Kosten für Abendjause beim Besuch eines ausgedehnten Betreuungsmodells: € 1,80 pro Mahlzeit

  • Kostenersätze für Kindergartenkinder:

Gruppengeld: € 5,98 pro Monat

Mittagessen: € 4,80 pro Mahlzeit

Aufschlag für Allergikermenüs (glutenfrei, laktosefrei, etc.): € 1,50 pro Menü

Kosten für Jausen am Vormittag und Nachmittag: € 1,80 pro Mahlzeit 

Kosten für Abendjause beim Besuch eines ausgedehnten Betreuungsmodells: € 1,80 pro Mahlzeit

Gesunde Jause: € 7,20/Monat

Das Gruppengeld umfasst alle Bastelmaterialien und Geschenke für besondere Anlässe, die von den Kindern nach Hause mitgenommen werden. Inkludiert sind auch außerordentliche Jausen (Fasching, Nikolaus, Ostern usw.).

Die "Gesunde Jause" wird in einigen Kinderkrippen und Kindergärten einmal pro Woche am Vormittag angeboten.

Die Vorschreibung der Kostenersätze bzw. der zusätzlichen und optionalen Leistungen erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Weitere zusätzliche Veranstaltungen und Angebote (wie Ausflüge, Eintritte, Theaterbesuche usw.) werden über die monatliche Vorschreibung im Vorhinein abgerechnet. Die Bezahlung hat ausnahmslos bargeldlos bis zum 14. Tag der Vorschreibung zu erfolgen.

Wir empfehlen, für die Bezahlung der monatlichen Beiträge eine Einzugsermächtigung einzurichten.

 

Wir akzeptieren Kinderbetreuungsgutscheine der Firma Sodexo.


Mittagessensförderung

Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland können beim Land Burgenland um eine Förderung der Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen ansuchen.

Nähere Informationen finden Sie hier.


Steuerliche Absetzbarkeit

Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten können also letztmalig bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für das Jahr 2018 geltend gemacht werden.