Nahversorger

Rathaus & Politik

Förderung von Nahversorgungs-Kleinbetrieben

Der Stadt ist es wichtig, dass die Nahversorgung nicht nur durch große Handelsunternehmen gewährleistet wird, sondern, dass auch Kleinunternehmen die Chance auf eine wirtschaftliche Existenz in bestimmten Gebieten der Stadt haben.

Deshalb wird diese Förderungsrichtlinie ergänzend zum Innenstadtbonus für die sich im Fördergebiet befindlichen Nahversorgungs-Kleinbetrieben in St. Georgen, Eisenstadt-Oberberg und Kleinhöflein eine zusätzliche Fördermöglichkeit eröffnen, um einerseits bestehende Betriebe, andererseits neu gegründete Betriebe zu unterstützen. Das Fördergebiet umfasst in der Richtlinie ausgewiesene Zonen in den Dorfzentren von St. Georgen und Kleinhöflein, sowie dem Zentrum Oberberg und Unterberg.