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Aus Eisenstadt

200 Euro Heizkostenzuschuss beschlossen

40.000 Euro werden für Heizperiode 2021/22 zur Verfügung gestellt

Bürgermeister Thomas Steiner mit dem 1. Vizebürgermeister Istvan Deli (l.), 2. Vizebürgermeister Otto Kropf (r.), Sozialausschuss-Obfrau Andrea Zänglein sowie der der Leiterin der Sozialabteilung Petra Parsons (2.v.l.) und Bettina Fass (2.v.l.), zuständ

In der kommenden Gemeinderatssitzung wird der  Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22  beschlossen. Diese Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. „Wir wollen den Menschen die Ängste und Sorgen nehmen, dass sie sich ihre Heizung nicht mehr leisten zu können. Es darf nicht sein, dass auch nur eine Eisenstädterin oder ein Eisenstädter im Winter frieren muss, weil er oder sie sich ihre Heizkosten nicht mehr leisten kann – also gewähren wir zusätzlich zu den 165 Euro vom Land den Eisenstädtern einen Heizkostenzuschuss von 200 Euro“, so Bürgermeister Thomas Steiner.

„Wir stehen dafür ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Wir dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht im Stich lassen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Erfolgsprojekt in diesem Bereich. Es gibt kaum eine andere Stadt in Österreich, die zum Heizkostenzuschuss des Landes eine derart hohe Zusatzförderung gewährt“, stellt die Obfrau des Sozialausschusses, Andrea Zänglein, fest. Jene Menschen, die mit dem Heizkostenzuschuss dennoch kein Auslangen finden, können sich zudem an die Sozialabteilung wenden. „Der Heizkostenzuschuss ist ein soziales Auffangnetz für jene Stadtbürger, denen es schlecht geht und die unsere Hilfe brauchen“, so Steiner.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde von der Freistadt Eisenstadt im Rahmen der Weihnachtsaktion sozial schwachen Bewohnern ein Heizkostenzuschuss gewährt. Diese Tradition wird mit Beschluss des Gemeinderates fortgeführt. 2020/2021 gingen 202 Anträge ein. 172 davon wurden positiv beantwortet. In Summe wurden 34.400,-- Euro ausbezahlt.

Für die Aktion 2020/21 werden nun 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt deren Familieneinkommen des ASVG-Ausgleichzulagenrichtsatz nicht überschreitet oder die Anspruch auf Mindestsicherung haben.

Antragsformulare liegen in der Bürgerservicestelle auf. Die Antragsstellung für die kommende Heizperiode muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen.