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Aus Eisenstadt

Neues Gehaltsschema für Eisenstadt

Eisenstadt-Modell wurde gemeinsam mit Personalvertretung entworfen

Bürgermeister Thomas Steiner, Magistratsdirektorin Gerda Török und Personalvertreter Gerald Werschlein (r.).

In den letzten Monaten wurde immer wieder über den sogenannten Mindestlohn für Gemeindebedienstete öffentlich diskutiert. Das Landesgesetz sieht vor, dass es in der Entscheidung der jeweiligen Gemeinde liegt, dieses neue Dienstrecht zu übernehmen oder im bisherigen zu bleiben. „Das von der Landesregierung proklamierte Gehaltsschema ist ein Wolf im Schafspelz. Es bringt für einige finanzielle und für alle sozialrechtliche Nachteile“, so Bürgermeister Thomas Steiner, der weiter betont: „Eine Übernahme des neuen Landes-Dienstrechtes würde unter anderem massive negative finanzielle Einschnitte im Bereich eines länger dauernden Krankenstandes, eine Reduktion des Urlaubs bzw. der dienstfreien Tage oder das Wegfallen aller Zulagen bedeuten. Außerdem würde sich die Lebensverdienstsumme bei manchen Mitarbeitergruppen reduzieren.“ Gemeinsam mit der Personalvertretung der Stadt hat man sich nun für einen eigenen Weg und ein eigenes Modell entschieden.

Die Stadt hatte angekündigt das Gesetz nach dem Beschluss im Landtag eingehend zu prüfen und durchzurechnen. Das habe man getan und sei auf massive Einschnitte gestoßen. Steiner rechnet zwei Beispiele vor: „Ein Mitarbeiter, der mit 20 Jahren einsteigt und 40 Jahre im Haus arbeitet, muss aufgrund der geänderten Urlaubs- und Feiertagsregelung um sieben Monate  länger arbeiten. Zudem erhält ein Mitarbeiter, der 10 Jahre im Dienst ist und wegen Krankheit ein Jahr ausfällt, im Landes-Modell fast 8000 Euro weniger Gehalt, da es beim Bezug des Krankengeldes Änderungen gibt.“ Die Stadt habe deswegen beschlossen, im bisherigen Dienstrecht zu bleiben. Steiner erklärt: „Damit behalten die Mitarbeiter die positiven sozialrechtlichen Ansprüche und es werden zusätzliche Verbesserungen für alle Dienstnehmer eingeführt.“

Das gemeinsam mit der Personalvertretung entwickelte Eisenstadt-Modell bedeutet:

  • einen finanziellen Bonus für jene Mitarbeiter, die weniger als 2300 Euro brutto monatlich verdienen
  • steuerfreie Essens- bzw. Lebensmittelgutscheine für alle Mitarbeiter im Ausmaß von 1,5 Euro pro absolviertem Arbeitstag (bei durchschnittlich 220 Arbeitstagen sind das 330 Euro pro Mitarbeiter)
  • zusätzlich einen steuerfreien Gutschein zu Weihnachten in Höhe von 180 Euro pro Jahr und Mitarbeiter
  • die Beibehaltung der positiven sozialrechtlichen Bestimmungen