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Aus Eisenstadt

Sicher unterwegs mit dem Elektro-Scooter

Stadt und Polizei starten E-Scooter-Kampagne

E_Scooter erfreuen sich wachsender Beliebtheit.

. Vizebürgermeister Istvan Deli, Stadtpolizeikommandant Günter Hauer, Verkehrsreferent Andreas Lackner und Bürgermeister Thomas Steiner (v.l.).

Elektro-Scooter erfreuen sich in Eisenstadt immer größerer Beliebtheit. Ob für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder für kurze Strecken in der Innenstadt – die praktischen Fahrzeuge sind aus dem Straßenbild kaum mehr wegzudenken. Doch mit der steigenden Nutzung wächst auch die Zahl der Unfälle und Meldungen über Regelverstöße. Um hier gegenzusteuern, startet die Stadt Eisenstadt gemeinsam mit der Polizei eine umfassende Informationskampagne rund um den Schulstart. Unter dem Motto „Regeln kennen, sicher fahren!“ sollen Sicherheit und Bewusstsein für den richtigen Umgang mit E-Scootern gestärkt werden.

„Elektro-Scooter bieten eine umweltfreundliche Mobilitätsalternative. Es liegt in unserer Verantwortung, sie sicher und rücksichtsvoll zu nutzen und zwar für einen selber, aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmer“, betont Bürgermeister Thomas Steiner. Er erklärt weiter: „E-Scooter werden vor allem auch für Schulwege genutzt, deswegen nutzen wir vor allem auch die Zeit rund um den Schulstart für diese wichtige Aufklärungsarbeit.“

Die Kampagne im Überblick

Die Aktion umfasst drei zentrale Bausteine:

  • Social-Media-Kampagne: In kurzen Info-Videos und Postings werden die wichtigsten Regeln verständlich erklärt und weit verbreitet.
  • Aktionstage: Vor Ort informieren Polizei und Stadt über Vorschriften und geben praktische Tipps für mehr Sicherheit.
  • Amtsblatt-Information: Alle Haushalte erhalten übersichtlich aufbereitetes Infomaterial mit den wichtigsten Regeln.

Dabei geht es um Informationen, wer überhaut Scooter nutzen kann, wo sie genutzt werden können und wie sie abgestellt werden müssen.

Die wichtigsten Regeln bei der Benützung von E-Scootern

  • Maximale Geschwindigkeit: 25 km/h
  • Erlaubte Flächen: Radwege, Fahrbahnen, Wohnstraßen, Begegnungszonen
  • Verbotene Flächen: Gehsteige und Gehwege
  • Mindestalter: 12 Jahre (mit Radfahrausweis ab 10 Jahren)
  • Helmpflicht: Für Kinder unter 12 Jahren
  • Telefonieren: Nur mit Freisprecheinrichtung
  • Alkohollimit: 0,8 Promille
  • Keine Mitnahme von Personen

Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr – außer in Wohnstraßen – nicht alleine mit einem E-Scooter unterwegs sein. Sie müssen von einer mindestens 16-jährigen Person beaufsichtigt werden. Mit einem Radfahrausweis dürfen Kinder bereits ab 10 Jahren selbstständig fahren. Für alle unter 12 Jahren gilt außerdem Helmpflicht.

Wichtig: Ein Scooter darf niemals von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Das Mitnehmen von Kindern oder Erwachsenen ist streng verboten.

Rechtlich gelten E-Scooter mit maximal 600 Watt Leistung und bis zu 25 km/h als Fahrräder.  Deshalb dürfen sie auf

  • Radwegen und Radfahrstreifen (sofern vorhanden),
  • Straßen, auf denen Radfahren erlaubt ist,
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen (in Schrittgeschwindigkeit) gefahren werden.

Auf Gehsteigen und Gehwegen ist die Nutzung hingegen verboten. E-Scooter müssen so geparkt werden, dass sie nicht umfallen oder andere Verkehrsteilnehmer behindern. Sie sollen – wie Fahrräder – ordentlich abgestellt werden, ohne Gehwege oder Zufahrten zu blockieren.

Kein Kavaliersdelikt

„Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander im Straßenverkehr zu gewährleisten“, erklärt Stadtpolizeikommandant Günter Hauer. Verstöße gegen die Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Es drohen empfindliche Strafen, und auch Eltern können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Kinder ohne Aufsicht unterwegs sind.