Kinderbildungs- und Betreuungsordnung 2019/20

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Kinderbildungs- und Betreuungsordnung

Um einen reibungslosen Kindergartenalltag garantieren zu können, ist die Zusammenarbeit unseres Teams mit den Eltern (und auch umgekehrt) von großer Bedeutung. 

Das Personal ist um Einhaltung der Öffnungszeiten bemüht, und genauso erwarten wir es auch von den Eltern, dass sie sich um Pünktlichkeit bemühen.

Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr in den Kindergarten zu bringen. Um den morgendlichen Einstieg für Ihr Kind zu erleichtern, bitten wir Sie  diese Zeiten einzuhalten. Aus pädagogischer Erfahrung haben Kinder, die immer zu spät kommen Schwierigkeiten den Anschluss in das Gruppenleben zu finden. Ausnahmen, wie Arztbesuche bitten wir vorher zu melden!

Um Ihr Kind bestmöglich auf den Schuleintritt vorbereiten zu können, muss Ihr Kind den Kindergarten im letzten Kindergartenjahr vor Schulpflicht für 20 Wochenstunden am Vormittag besuchen. Ihr Kind sollte deshalb im Vorschuljahr um spätestens 8.00 Uhr im Kindergarten sein.

Das gegenseitige Grüßen ist nicht nur als Akt der Höflichkeit zu sehen, sondern es bestätigt die Verantwortung der betroffenen Personen dem Kind gegenüber.

Wenn ein Kind alleine durch die Eingangstür vorne in das Haus gelassen wird,  kann es sein, dass es etwas vergessen hat und noch einmal hinaus möchte. Wenn jemand das Haus betritt, kann das Kind ungesehen den Kindergarten wieder verlassen. Beachten Sie: Kein Kind darf den Kindergarten ohne Begleitung verlassen! Auch sollte das Kind nicht ohne Verabschiedung das Haus verlassen, damit keine unnötige Suchaktion veranstaltet werden muss.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht versucht die Eingangstür alleine mittels Behelfe (mit einem Regenschirm oder durch Klettern auf den Schirmständer) zu öffnen!

In der Abholzeit tritt die Verantwortung der Eltern mit deren Eintreffen in Kraft, auch wenn sie aus irgendwelchen Gründen  noch längere Zeit im Gebäude verbleiben (Sportkids). Die Räumlichkeiten des Kindergartens sind in der Bring- und Abholzeit  nicht als öffentlicher Spielplatz zu sehen. Signalisieren Sie Ihrem Kind: Wenn ein Elternteil kommt, bedeutet das:  Jetzt gehe ich nach Hause!

Ein Kind gilt bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (ab dem 15.Geburtstag) noch selbst als Kind und kann daher die Verantwortung für kleinere Geschwister nicht übernehmen, d.h. es kann nicht alleine zum Abholen geschickt werden (Wir bitten um Verständnis!). Wenn Ihr Kind von einer uns fremden Person abgeholt wird, müssen Sie dies durch Ihre Unterschrift bestätigen. (Abholbestätigungen können Sie auch auf unserer Homepage downloaden).

In der Zeit von ca. 12.45 Uhr bis 14.15 Uhr schlafen unsere Kleinsten. Sollten Sie Ihr Kind in dieser Zeit abholen, bitten wir Sie auf absolute Ruhe im Gang zu achten. Die Schlafzeit ist durch eine Tafel im Gang gekennzeichnet.

Wichtige Infos sind im Eingangsbereich (auf der Anschlagtafel bei der Eingangstür) oder in den jeweiligen Garderoben zu beachten. Außerdem können Sie alle Informationen auf unserer Homepage www.eisenstadt.gv.at/leben/kinder/kindergaerten  nachlesen. Es wäre schade, wenn Ihr Kind bei Aktivitäten nicht mitmachen könnte, und sich als Außenseiter fühlen müsste.

Am Nachmittag werden die Kinder in Sammelgruppen betreut. Sie können dem Wegweiser rechts an der Tür im Eingangsbereich entnehmen, in welcher Gruppe sich Ihr Kind befindet.

In unserem Haus gibt es kostenlose Angebote, die es Ihrem Kind ermöglichen optimal für die Schule vorbereitet zu werden (Sonderkindergärtnerin, Heilpädagogische Fachkraft, frühe sprachliche Förderung). Wir hoffen mit Ihrem Einverständnis rechnen zu dürfen, wenn unsere Pädagoginnen überzeugt sind, dass das Kind mehr Förderung braucht. Falls Sie darauf verzichten wollen, ist dies umgehend zu melden.

Wenn Sie nicht einverstanden sein sollten, dass Fotos vom Kindergartenalltag (Zeitung, Homepage usw.) mit Ihrem Kind veröffentlicht werden oder dass Fotos zum Download hochgeladen und für alle interessierten Eltern freigegeben werden, müssen Sie dies der Kindergartenleitung melden.

Es ist Ihnen strengstens untersagt Fotos oder Videos, die im Kindergarten gemacht wurden zu veröffentlichen. Sie brauchen für jede Veröffentlichung das Einverständnis der Kindergartenleitung!

Das bestellte Mittagessen kann bis Dienstag 8:30 Uhr für die darauffolgende Woche abgemeldet werden, nach Dienstag, 8:30 Uhr für die übernächste Woche. Das Mittagessen kann im Krankheitsfall  bis 8:30 Uhr für den nächsten Tag abbestellt werden, nach 8:30 für den übernächsten Tag. Das Essen kann nicht für den aktuellen Tag abbestellt werden. 

Sollte sich Ihr Kinder einige Tage im Urlaub befinden, bitten wir um Bekanntgabe.

Wenn ein Kind nicht im Kindergarten isst, muss es bis spätestens 13.00 Uhr abgeholt werden.

Durch die Berufstätigkeit beider Elternteile ist es nicht sehr einfach ein krankes Kind bis zur vollständigen Genesung zu Hause zu lassen.
Jedoch zeigt uns die Praxis, dass zu früh geschickte Kinder ein labiles Immunsystem haben, und sehr leicht einen Rückfall erleiden oder ständig krank sind. Medizin darf vom Kindergartenpersonal nicht verabreicht werden. Ausnahmen sind chronische Krankheiten nach Absprache mit einem Arzt. Ansteckende Krankheiten, Bindehautentzündungen oder der Befall von Läusen, müssen dem Kindergarten seitens der Eltern gemeldet werden. Ihr Kind braucht nach einer Bindehautentzündung  für den Kindergartenbesuch eine ärztl. Bestätigung. Bei Lausbefall wird das Produkt NYDA sehr empfohlen, da es nicht nur Läuse sondern auch Nissen erstickt.

Die ärztl. Bestätigung für die Mutterkindpassuntersuchung muss 1 x  jährlich durch eine Kopie (Name nicht vergessen) oder durch ein vorgefertigtes Formular (erhalten Sie nach Anfrage im Kindergarten) an Ihre Pädagogin übergeben werden.

Am ersten Tag des Kindergarteneintritts benötigt jedes Kind ein Ärtzl. Attest, das Ihnen mit dem Aufnahmeschreiben vorab zugesandt wurde. Sollte sich im Laufe der Kindergartenzeit der Gesundheitszustand Ihres Kindes verändern z. B. Allergien…. , so sind sie verpflichtet dies umgehend der Kindergartenleitung mitzuteilen.

Ebenfalls sind Sie dazu verpflichtet Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummer, Familienstand, Einkommen (bei Ermäßigungen) umgehend der Kindergartenleitung zu melden.

Falls Sie sich für eine Obstjause zum Geburtstag Ihres Kindes entscheiden,  sollte es der Umwelt zuliebe der Saison angepasst sein. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, indem Sie ausschließlich Obst: keinen Obstkuchen, keine Obsttorten, keine kleinen Geschenke für die anderen Kinder in den Kindergarten mitgeben.

Bitte geben Sie Ihrem Kind genug Jause für den Vormittag und den Nachmittag mit. Vermeiden Sie Süßigkeiten und achten Sie auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Eine Trinkflasche ist für die Jause, aber auch für zwischendurch mitzubringen und unbedingt zu beschriften!

Oft fällt es auch den Eltern schwer, sich von ihren Kindern zu trennen. Verabschieden Sie sich jedoch immer von Ihrem Kind und sagen Sie klar, wann Sie es wieder abholen kommen.

Wenn Sie unser Eingewöhnungskonzept in Anspruch nehmen, bitten wir Sie sich unbedingt genau an die mit Ihrer Pädagogin ausgemachten Zeiten zu halten.

Hausschuhe sollten eine gesunde Fortbewegung ermöglichen, daher sind "Schlapfen" unerwünscht. Schnallen an Hausschuhen sind zu vermeiden, da sie beim Spiel am Boden Kratzer verursachen.

Schlapfen, Flip Flops oder Crocs dürfen bei Ausgängen oder Ausflügen nicht getragen werden. Kinder mit falschem Schuhwerk können aus Sicherheitsgründen an diesen Aktivitäten nicht teilnehmen.

Die Reservewäsche sollte bis zum letzten Kindergartentag nicht nur nachgefüllt werden, sondern auch der Saison und der Größe des Kindes angepasst sein. Jedes Kind benötigt für seine Reservewäsche einen Beutel, der immer in der Garderobe auf dem Platz Ihres Kindes hängt. Beschriften Sie alle Sachen (auch Essgeschirr, Flasche, Unterhosen und Socken – es gibt oft gleiche) Ihres Kindes, um unnötiges Suchen zu vermeiden.

Feste: Bei Festen übernehmen Sie als Eltern nach der jeweiligen Vorführung die Aufsichtspflicht!

Aus hygienischen Gründen ist es verboten die Gruppenräume oder den Bewegungsraum mit Straßenschuhen zu betreten.

Ebenfalls ist es Ihnen und Ihrem Kind nicht gestattet die Räume des Kindergartens ohne Aufsicht zu betreten.

Kuscheltiere während der Eingewöhnungsphase erleichtern das Abschied nehmen und werden aus diesem Grund toleriert. Andere Spielsachen von zu Hause sind im Kindergarten unerwünscht und daher nur an den vereinbarten Spielzeugtagen erlaubt. Für mitgebrachte Spielsachen übernehmen wir keine Haftung!

Schmuck: Für Verletzungen, die durch Schmuck, wie Ketten, Armbänder, Ohrringe usw. entstehen, übernehmen wir keine Haftung!

Es kann vorkommen, dass Kinder Spielmaterial mit nach Hause nehmen. Um Ihr Kind zu Ehrlichkeit erziehen zu können, wäre es ratsam, es selbst wieder damit zurück zu schicken. Auch der Kindergarten ist bestrebt das Eigentum anderer zu schätzen.

Wenn Sie Ihr Kind im Kindergarten für Kinder Turnen donnerstags nachmittags im Kindergarten Oberberg angemeldet haben, obliegt die Aufsicht der Kursleiterin, daher übernimmt diese die Haftung.

Tieren ist der Zutritt in den Kindergarten nicht gestattet!

Alle wesentlichen Informationen über Anmeldung, Kosten, zusätzl. Leistungen, sind in der Verordnung des Magistrats Eisenstadt nachzulesen und verankert. Den Aushang der Verordnung finden Sie auf unserer Informationstafel im Eingangsbereich.

Die Vorschreibung der Kostenersätze erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Die Bezahlung hat  ausnahmslos bargeldlos bis zum 14. Tag nach Vorschreibung zu erfolgen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken bereits im Voraus für Ihre Mitarbeit

IHR KIGA TEAM