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Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) sowie § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) – ist es zulässig, Anbringen (z. B. Ansuchen, Stellungnahmen, Berufungen, Beschwerden oder sonstige verfahrensrelevante Mitteilungen), die der Schriftform bedürfen oder schriftlich eingebracht werden können, auch in elektronischer Form an die Freistadt Eisenstadt zu übermitteln.
Für die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt gelten dabei folgende verbindliche Regelungen für die elektronische Kommunikation:
Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind (wie sie über ID Austria erstellt werden kann), gelten der eigenhändigen Unterschrift gleich und werden als formwirksam anerkannt. Weitere Informationen: www.oesterreich.gv.at/id-austria.
Anbringen, die eigenhändig unterschrieben und anschließend eingescannt oder abfotografiert als PDF per E-Mail übermittelt werden, sind ebenfalls gültig eingebracht. Die Unterschrift muss vollständig und gut leserlich sein.
Folgende Formen gelten nicht als rechtswirksame Einbringung:
Solche Übermittlungen gelten als nicht eingebracht und werden von der Behörde nicht bearbeitet.
Sofern für bestimmte Verfahren gesetzlich oder organisatorisch besondere Übermittlungswege vorgesehen sind (z. B. Online-Portale, FinanzOnline, ELGA, eZustellung, Bürgerkarte/ID Austria), sind ausschließlich diese zu verwenden.
Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Einschränkungen für den elektronischen Verkehr werden auf dieser Seite bekannt gemacht. Wir ersuchen Sie, bei elektronischer Einbringung auch Ihre Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Freistadt Eisenstadt sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut.
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse eines Mitglieds oder einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Geschäftsstelle übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.
Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 11.11., 24.12. und 31.12. und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr.
Nur folgende Dateiformate werden akzeptiert:
Bilder (nur zur Beweismittelführung): *.JPG (image/jpeg)
Andere Dateiformate sowie Makro-Dateien (z. B. *.xlsm, *.docm) werden nicht verarbeitet und gelten als nicht eingebracht.
Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.
Die Magistratsdirektorin:
Mag.a Gerda Török
Kundgemacht am 02.07.2025, 14:00 Uhr