Rathaus & Politik
Unter dem Begriff der "E-Zustellung" versteht das Zustellgesetz mehrere Arten von elektronischen Übermittlungsvorgängen. Am interessantesten sind
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Zustellvarianten liegt darin, dass man sich für die Zustellung von behördlichen Sendungen nur mit der ID Austria registrieren kann und zugestellte Briefe auch nur mit dieser abholen kann, vergleichbar mit der Ausweispflicht bei RSa- und RSb-Briefen.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Durchführung der E-Zustellung. Für die behördliche Zustellung muss man sich zentral auf www.oesterreich.gv.at anmelden. Dafür gilt diese Registrierung aber auch österreichweit für alle Behörden, die bereits elektronisch zustellen können – also einmal registrieren, Sendungen von allen österreichischen Behörden elektronisch erhalten.
Die elektronische Zustellung von einfachen Postsendungen hingegen (wie beispielsweise den Quartalsvorschreibungen der Hausbesitzabgaben) wird von einem Dienstleister im Auftrag der Freistadt Eisenstadt durchgeführt. Eine Anmeldung für diese Form der elektronischen Übermittlung erfolgt auf der Website www.briefbutler.at unter dem Punkt „Meine Gemeindepost“. Hier kann man sich mit der ID Austria oder auch einfach nur mit ein paar Angaben zur Person sowie der Kundennummer der Gemeinde (diese steht auf jeder Vorschreibung) registrieren.
Gegenüber dem herkömmlichen E-Mail-Versand bietet die elektronische Zustellung eine ganze Reihe von Vorteilen, sowohl für die Empfänger*innen wie auch für die Stadtverwaltung:
Die Aktivierung der Handysignatur kann bei einigen Stellen in Eisenstadt direkt vor Ort vorgenommen werden - unter anderem direkt in der Bürgerservicestelle im Rathaus. Alternativ ist auch eine Online-Registrierung möglich.
Nach einer Aktivierung der ID Austria können Sie sich sofort für die E-Zustellung von nachweislichen behördlichen Sendungen auf www.oesterreich.gv.at unter dem Punkt "Services" und "Mein Postkorb" anmelden.
Tel.DW: 703
Zimmer-Nr.: 2.24
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