E-Zustellung

Rathaus & Politik

Digitalisierung: Eisenstadt stellt elektronisch zu

Mit der Zusendung der Zahlscheine für die Hausbesitzabgaben des 2. Quartals 2021 beginnt der Magistrat Eisenstadt die elektronische Zustellung. Sie haben damit die Option künftig Sendungen der Stadt einfach und bequem auf elektronischen Weg zu erhalten und sich somit den oftmals lästigen "Papierkram" zu ersparen.

Mit der Einführung der elektronischen Zustellung von Sendungen setzt Eisenstadt einen weiteren Schritt in Richtung digitale und kundenfreundliche Stadtverwaltung. Ab sofort können sowohl nachweisliche Sendungen, wie RSa und RSb Briefe, aber auch normale Sendungen wie beispielsweise die quartalsweise Vorschreibung der Hausbesitzabgaben in ein elektronisches Postfach zugestellt werden. Der mühsame Weg mit dem gelben Zettel zum Postamt entfällt somit gänzlich.

Was versteht man unter der "E-Zustellung" und wie meldete man sich dafür an?

Unter dem Begriff der "E-Zustellung" versteht das Zustellgesetz mehrere Arten von elektronischen Übermittlungsvorgängen. Am interessantesten sind

  1. die elektronische Zustellung von nachweislichen behördlichen Sendungen (sozusagen das digitale Gegenstück zu RSa oder RSb-Briefen) und
  2. die elektronische Zustellung von einfachen behördlichen oder sonstigen Sendungen (also das Gegenstück zur eingeschriebenen oder einfachen Postsendung).

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Zustellvarianten liegt darin, dass man sich für die Zustellung von behördlichen Sendungen nur mit der ID Austria registrieren kann und zugestellte Briefe auch nur mit dieser abholen kann, vergleichbar mit der Ausweispflicht bei RSa- und RSb-Briefen.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Durchführung der E-Zustellung. Für die behördliche Zustellung muss man sich zentral auf www.oesterreich.gv.at anmelden. Dafür gilt diese Registrierung aber auch österreichweit für alle Behörden, die bereits elektronisch zustellen können – also einmal registrieren, Sendungen von allen österreichischen Behörden elektronisch erhalten.

Die elektronische Zustellung von einfachen Postsendungen hingegen (wie beispielsweise den Quartalsvorschreibungen der Hausbesitzabgaben) wird von einem Dienstleister im Auftrag der Freistadt Eisenstadt durchgeführt. Eine Anmeldung für diese Form der elektronischen Übermittlung erfolgt auf der Website www.briefbutler.at unter dem Punkt „Meine Gemeindepost“. Hier kann man sich mit der ID Austria oder auch einfach nur mit ein paar Angaben zur Person sowie der Kundennummer der Gemeinde (diese steht auf jeder Vorschreibung) registrieren.

Vorteile der E-Zustellung

Gegenüber dem herkömmlichen E-Mail-Versand bietet die elektronische Zustellung eine ganze Reihe von Vorteilen, sowohl für die Empfänger*innen wie auch für die Stadtverwaltung:

  • Die Übermittlung von Dokumenten erfolgt datenschutzkonform, sicher und vertraulich.
  • Sendungen können nicht – so wie E-Mails – am Weg verloren gehen.
  • Es besteht keine Spam-Gefahr, Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung über eine neu eingegangene Sendung und können diese rund um die Uhr von Ihrem Zustellpostfach abholen.
  • Sie können von ortsunabhängig von überall auf Sendungen zugreifen.
  • Wenn Sie Sich bereits mit der ID Austria für den österreichweiten behördlichen Zustelldienst unter www.oesterreich.gv.at (früher help.gv.at) registriert haben, bekommen Sie automatisch ab sofort auch die Sendungen der Freistadt Eisenstadt in dieses Postfach übermittelt.
  • Wenn Sie beim behördlichen Zustelldienst noch nicht registriert sind, erhalten Sie mit einer Registrierung alle digitalen Sendungen der Freistadt Eisenstadt und auch von allen anderen Behörden, die diesen Dienst bereits nützen.
  • Sie leisten mit einer Nutzung der elektronischen Zustellung nicht nur einen Beitrag für den Klimaschutz, sondern helfen noch dazu, Steuergelder sparen, indem Kuverts, Papier, Druckkosten und Portogebühren entfallen.

Wie meldet man sich für die ID Austria an?

Die Aktivierung der Handysignatur kann bei einigen Stellen in Eisenstadt direkt vor Ort vorgenommen werden - unter anderem direkt in der Bürgerservicestelle im Rathaus. Alternativ ist auch eine Online-Registrierung möglich.

Nach einer Aktivierung der ID Austria können Sie sich sofort für die E-Zustellung von nachweislichen behördlichen Sendungen auf www.oesterreich.gv.at unter dem Punkt "Services" und "Mein Postkorb" anmelden.

Kann man sich wieder von der E-Zustellung abmelden?

Eine Abmeldung ist online jederzeit möglich, ebenso kann man die E-Zustellung ruhend stellen, vergleichbar mit einer Meldung der Ortsabwesenheit bei der Post. Damit vermeidet man beispielsweise, dass Behördenpost während des Urlaubs zugestellt wird und allfällige Fristen trotz Abwesenheit zu laufen beginnen.

Ansprechpartner

Sebastian Handler

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