Kommunalsteuerrückerstattung

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Kommunalsteuerrückerstattung

Die Stadt gibt seit dem Jahr 2009 den Betrieben die Kommunalsteuer, die für die Lehrlinge zu leisten ist, zurück. Mit dieser Form der Wirtschaftsförderung soll der Anreiz, Lehrlinge in Eisenstadt auszubilden, verstärkt werden.

Die Förderung besteht in der Rückerstattung der Kommunalsteuer für Lehrlinge für das 1. und 2. Lehrjahr. Formlose Ansuchen können frühestens nach dem 1. Lehrjahr gestellt werden. Die Förderung wird jedoch nur bis zu zwei Jahre rückwirkend zuerkannt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass keine Rückstände von Gemeindeabgaben bestehen dürfen.

Für den Nachweis der Beschäftigung des Lehrlings ist die Bestätigung der Gebietskrankenkasse-Anmeldung beizubringen. Weiters sind die Jahreslohnkonten dem Ansuchen beizugeben.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Bei Betriebe bei denen Gebietskörperschaften die Eigentümermehrheit besitzen, ist der Förderanlass nicht anzuwenden.