PV und Solaranlagen

Rathaus & Politik

Solar- und Photovoltaikanlagenförderung

Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern. Das entsprechende Formular finden Sie im Anschluss der Richtlinien als Download. 

Förderrichtlinie

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat nachstehende Richtlinie für die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen beschlossen:

Förderungsziel: Unterstützung von Privatinitiativen zum Klimaschutz

Förderungsanlass: Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie dazugehörige Speicher bei Einfamilienhäusern im Stadtgebiet von Eisenstadt.

Förderungsmaßnahme – Variante 1

Unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien des Landes Burgenland oder einer Bundesförderstelle für Alternativ­energieanlagen können folgende Förderungen für Solar- und Photovoltaikanlagen beantragt werden:

  • Warmwasserbereitung mit Solarenergie 
  • Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 300 und 1000 Watt

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land bzw. von einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 340,-.

  • Photovoltaikanlage mit mehr als 1000 Watt
  • Hauszentralheizung über Solareinbindung

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle  genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 500,-.

Förderungsvoraussetzungen
Genehmigter Förderungsantrag für Alternativenergieanlagen und Auszahlungsbeleg der Förderung des Landes Burgenland bzw. einer Bundesförderstelle. Die Förderung der zu errichtenden Alternativenergie­anlagen gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser im Eisenstädter Stadtgebiet.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Genehmigter Förderungsantrag für Alternativenergieanlagen des Landes Burgenland bzw. einer Bundesförderstelle
  • Auszahlungsbeleg der Förderung des Landes Burgenland bzw. einer Bundesförderstelle
  • Bescheid der Baugenehmigung für Anlagen mit mehr als 20 kW (peak) Engpassleistung
  • Datenblatt der Solarmodule mit Engpassleistung
  • Nachweis (z.B. via Foto) über die Art der Montage der Solarmodule - dachparallel oder aufgeständert

Förderungsmaßnahme – Variante 2

Förderwerber*innen, welche eine Rechnung von einer befugten Firma mit einem „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikmodule, die nach dem 01.01.2024 geliefert und/oder installiert wurden und eine Engpassleistung von nicht mehr als 35 kW (peak) aufweist, erhalten folgende Förderung:

  • Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Kapazität bis 35 kW (peak) und deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden.
  • Lieferung von Photovoltaikmodulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage, Kapazität bis 35 kW (peak) und deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden.

Die bloße Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Speicher ist nicht förderfähig.

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der nicht verrechneten Umsatzsteuer der vorgelegten Rechnung mit Nullsteuersatz max. € 500,-.

Förderungsvoraussetzungen
Rechnung mit einem „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikmodule samt deren Zubehör sowie Speicher, die nach dem 01.01.2024 geliefert und/oder installiert wurden und eine Engpassleistung von nicht mehr als 35 kW (peak) aufweisen. Bei Anlagen mit mehr als 20 kW (peak) muss ebenfalls eine entsprechende Genehmigung gem. Bgld. Baugesetz vorliegen.

Die Förderung der zu errichtenden Alternativenergie­anlagen gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser im Eisenstädter Stadtgebiet.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Rechnung (Kopie) mit einem „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikmodule samt deren Zubehör sowie Speicher
  • Bescheid der Baugenehmigung für Anlagen mit mehr als 20 kW (peak) Engpassleistung
  • Datenblatt der Solarmodule mit Engpassleistung
  • Nachweis (z.B. via Foto) über die Art der Montage der Solarmodule - dachparallel oder aufgeständert

Gültigkeit der Variante 2
Die Förderung wird befristet und gilt solange die Fördermaßnahmen des Bundes in dieser Form bestehen.

Rechtsanspruch

Für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben.

Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses und zum Downloaden.