Rathaus & Politik
Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat nachstehende Richtlinie für die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen beschlossen:
Förderungsmaßnahme
Unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien des Landes Burgenland oder einer Bundesförderstelle für Alternativenergieanlagen können folgende Förderungen für Solar- und Photovoltaikanlagen beantragt werden:
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land bzw. von einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 340,-.
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 500,-.
Förderungsvoraussetzungen
Genehmigter Förderungsantrag für Alternativenergieanlagen und Auszahlungsbeleg der Förderung des Landes Burgenland bzw. einer Bundesförderstelle.
Rechtsanspruch
Für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben.
Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses bzw. hier zum Downloaden.
Nähere Informationen zur Landesförderung: www.eabgld.at