- alter Personalausweis (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde, falls im alten Personalausweis kein Geburtsort eingetragen ist
- Kein Reisepass/Personalausweis vorhanden oder mehr als fünf Jahre abgelaufen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis
- Bei Eintragung eines akademischen Grades: entsprechendes Dokument
- Namensänderung (Heirat oder Scheidung): entsprechende Dokumente und Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passbild, dieses muss den ICAO-Kriterien (www.passbildkriterien.at) entsprechen und darf nicht älter als 6 Monate sein
Wichtig: Antragsteller*in muss beim Passamt persönlich erscheinen.
Wichtig bei Minderjährigen:
- Bei der Antragsstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identifikationsfeststellung persönlich anwesend sein.
- Der/die gesetzliche Vertreter*in benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis.
- Die Vertretungsbefugnis der/die Antragssteller*in muss nachgewiesen werden (bei Scheidung - Pflegeschaftsbeschluss, eventuell Klärung der gemeinsamen Obsorge).
Gebühren seit 1.7.2025:
- Personalausweis: EUR 91,-
- Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: EUR 39,-
Wenn Sie nach der Geburt ein österreichisches Reisedokument beantragen, ist das erste beantragte Reisedokument (entweder Reisepass oder Personalausweis oder Notpass) gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen.
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises
- ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
- Für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
- Für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Punkt "Reiseinformation".