Rathaus & Politik
Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ersuchen wir um Terminvereinbarung!
Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt ein gültiger Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.
Wichtig: Antragsteller*in muss beim Passamt persönlich erscheinen.
Wichtig bei Minderjährigen:
Gebühren seit 1.7.2025:
Wenn Sie nach der Geburt ein österreichisches Reisedokument beantragen, ist das erste beantragte Reisedokument (entweder Reisepass oder Personalausweis oder Notpass) gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen.
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises
Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Punkt "Reiseinformation".
Nähere Informationen über die Antragstellung erhalten Sie in der Bürgerservicestelle des Rathauses bei folgenden Kontaktpersonen:
Tel.DW: 156
Zimmer-Nr.: E.02
E-Mail senden
Tel.DW: 155
Zimmer-Nr.: E.03
E-Mail senden