Reisepass

Rathaus & Politik

Terminvereinbarung notwendig

Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ersuchen wir um Terminvereinbarung!

Reisepass

Der Reisepass wird von der Österreichischen Staatsdruckerei ausgestellt und wird per Post (RSb) innerhalb von fünf Arbeitstagen an die gewünschte Adresse zugestellt.

Ausnahme: Expresspass (Zustellung in ca. 2 bis 3 Arbeitstagen) Ein-Tages-Expresspass (Zustellung am nächsten Arbeitstag)

Gebühren seit 1.7. 2025:

  • Reisepass mit Fingerprint: EUR 112,-
  • Kinderreisepass (mit Chip): EUR 44,-
  • Expresspass: EUR 148,-
  • Expresspass für Kinder (mit Chip): EUR 67,-
  • Ein-Tages-Expresspass: EUR 326,-
  • Kinder-Ein-Tages-Expresspass: EUR 245,-
  • Notpass (ohne Chip): EUR 112,-
  • Notpass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ohne Chip): EUR 44,-

Wenn Sie nach der Geburt ein österreichisches Reisedokument beantragen, ist das erste beantragte Reisedokument (entweder Reisepass oder Personalausweis oder Notpass) gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen.

Gültigkeitsdauer:

  • Reisepass mit Fingerprint (ab dem vollendeten 12. Lebensjahr) 10 Jahre
  • Kinderpass mit Chip (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr):
  • 0 bis 2 Lebensjahr (Kinderpass mit Chip) 2 Jahre
  • 2 bis 12 Lebensjahr (Kinderpass mit Chip) 5 Jahre

Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Punkt "Reiseinformation".

Reisepass mit Fingerprint (ab dem 12. Lebensjahr)

Notwendige Unterlagen:

  • Alter Reisepass
  • Geburtsurkunde, falls im alten Reisepass kein Geburtsort eingetragen ist
  • Kein Reisepass vorhanden oder mehr als fünf Jahre abgelaufen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis
  • Bei Eintragung eines akademischen Grades: entsprechendes Dokument
  • Namensänderung (Heirat oder Scheidung): entsprechende Dokumente + Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passbild, dieses muss den ICAO-Kriterien (www.passbildkriterien.at) entsprechen und darf nicht älter als 6 Monate sein

Wichtig: Antragsteller*in muss beim Passamt persönlich erscheinen.

Wichtig bei Minderjährigen:

  • Bei der Antragsstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identifikationsfeststellung persönlich anwesend sein.
  • Der / die gesetzliche Vertreter*in benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Die Vertretungsbefugnis der Antragssteller*in muss nachgewiesen werden (bei Scheidung - Pflegeschaftsbeschluss, eventuell Klärung der gemeinsamen Obsorge).

Kinderreisepass mit Chip (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)

Um eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Kinderhandel zu setzen, hat die europäische Union festgelegt, dass Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich sind.

Notwendige Unterlagen:

  • 1 Passbild, dieses muss den ICAO-Kriterien (www.passbildkriterien.at) entsprechen und darf nicht älter als 6 Monate sein
  • falls Reisepass vorhanden: alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)

andernfalls:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Wichtig bei Minderjährigen:

  • Bei der Antragsstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identifikationsfeststellung persönlich anwesend sein.
  • Der / die gesetzliche Vertreter*in benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Die Vertretungsbefugnis der Antragssteller*in muss nachgewiesen werden (bei Scheidung - Pflegeschaftsbeschluss, eventuell Klärung der gemeinsamen Obsorge).

Nähere Informationen über die Antragstellung erhalten Sie in der Bürgerservicestelle des Rathauses bei folgenden Kontaktpersonen:

Ansprechpartner*innen

Maximilian Kittelmann

Tel.DW: 156
Zimmer-Nr.: E.02
E-Mail senden

Marc Kossegg

Tel.DW: 155
Zimmer-Nr.: E.03
E-Mail senden