in Eisenstadt
Für Ihr Kind startet im September 2026 mit dem Schuleintritt ein neuer und sehr wichtiger Lebensabschnitt. Dafür ist die Schuleinschreibung verpflichtend, die sich in die „administrative Schuleinschreibung“ und die „pädagogische Schuleinschreibung“ gliedert.
Für das Schuljahr 2026/2027 stehen an den drei Schulstandorten in Eisenstadt nachstehende Klassenräume zur Verfügung:
* Volksschule Eisenstadt-Stadt: vier erste Klassen
* Volksschule St. Georgen: eine erste Klasse
* Volksschule Kleinhöflein: eine erste Klasse
Grundsätzlich besteht innerhalb der Stadt Eisenstadt freie Schulwahl, wobei die Schul- und Klasseneinteilung nach landesgesetzlichen Vorgaben erfolgt und vorsieht, dass die drei Eisenstädter Volksschulen als ein Schulsprengel zu verwalten sind. Das bedeutet u.a., dass die Gesamtschülerzahlen eine maximale Klassenzahl (25 Kinder/Klasse) ergeben und die Zuteilung nur nach vorhandenen Plätzen zu erfolgen hat.
Die Schuleinschreibung erfolgt gem. Burgenländischem Pflichtschulgesetz und der vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Richtlinie zur Schuleinschreibung gem. Schulbesuchszuordnung.
Seit dem Schuljahr 2024/2025 wird an der Volksschule Eisenstadt-Stadt je eine Klasse pro Schulstufe für die zukünftige Volksschule geführt. Diese werden nach Fertigstellung der neuen Schule (voraussichtlich nach den Semesterferien 2027)in dieses Gebäude übersiedeln.
Der administrative Teil findet von 12. bis 16. Jänner 2026 in der Direktion der Volksschule Eisenstadt-Stadt (1. Stock) statt. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich.
Zur administrativen Einschreibung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
* aktuelle Meldebestätigung des Kindes in Kopie
* ausgefülltes Schüleraufnahmeblatt
* ausgefüllte Voranmeldung zur schulischen Tagesbetreuung (bei Bedarf) inkl. ausgefüllte Bestätigung des Arbeitgebers über das aufrechte Dienstverhältnis beider Elternteile
Im Zuge der administrativen Schuleinschreibung haben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Wunschschule und eine Zweitschule am Schüleraufnahmeblatt bekanntzugeben.
Am Schüleraufnahmeblatt sind auch die Kriterien gem. der Richtlinien zur Schulzuteilung zu vermerken. Fehlt die Angabe der Wunsch- bzw. Zweitschule, erfolgt eine Zuteilung durch den Magistrat Eisenstadt. Können nicht alle Kinder in ihre Wunschschule aufgenommen werden, wird seitens des Magistrat Eisenstadt in Abstimmung mit der Schulleitung und nach Anhörung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach den Kriterien gem. der Richtlinien zur Schulzuteilung über eine Aufnahme entschieden.
* Straßenverzeichnis zur Schulbesuchszuordnung - Eisenstadt-Stadt
* Straßenverzeichnis zur Schulbesuchszuordnung - St. Georgen
* Straßenverzeichnis zur Schulbesuchszuordnung - Kleinhöflein
Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten nach Abschluss der Schulzuteilung mit der Einladung zum pädagogischen Teil der Schuleinschreibung eine Information, welcher Schule ihr Kind zugeteilt wurde. Der pädagogische Teil der Schuleinschreibung findet von 24. bis 26. Feber 2026 statt. Das schulpflichtige Kind stellt sich persönlich der Schulleiterin in der zugeteilten Volksschule vor.
Wir laden Sie herzlichen zum „Tag der offenen Tür“ an unseren Eisenstädter Volksschulen ein!
* Volksschule Kleinhöflein: Dienstag, 20. Jänner 2026
* Volksschule Eisenstadt-Stadt: Mittwoch, 21. Jänner 2026
* Volksschule St. Georgen: Donnerstag, 22. Jänner 2026
Für Rückfragen zur Schuleinschreibung steht Ihnen die Abteilung Bildung im Rathaus (Herr Dietmar Eiszner, Tel. 02682/705 DW 104 und Frau Christina Hicke, DW 113, E-Mail: bildung@eisenstadt.at) sowie die Direktorin Charlotte Toth-Kanyak (Tel. 02682/62233) gerne zur Verfügung.