Tarife & Ermäßigungen

in Eisenstadt

Tarife

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ab dem Schuljahr 2023/2024 in der Nachmittagsbetreuung                               zwei Besuchsmodelle angeboten:

Monatliche Kosten für das Besuchsmodell 1 -  Wartegruppe bis 14:00 Uhr:

  • 5 Tage/Woche € 44,00
  • 4 Tage/Woche € 35,20
  • 3 Tage/Woche € 26,40
  • 2 Tage/Woche € 17,60
  • 1 Tag/Woche   € 13,20
  • Notfalltarif € 10,00 (ohne Mittagessen) pro Nachmittag

Monatliche Kosten für das Besuchsmodell 2 -  Nachmittagsbetreuung bis 16:00 oder 17:00 Uhr:

  • 5 Tage/Woche € 88,00
  • 4 Tage/Woche € 70,40
  • 3 Tage/Woche € 52,80
  • 2 Tage/Woche € 35,20
  • 1 Tag/Woche   € 26,40
  • Notfalltarif € 10,00 (ohne Mittagessen) pro Nachmittag

Der Betreuungsbeitrag und das Gruppengeld sind Monatstarife und werden auch bei Fernbleiben des Kindes nicht aliquotiert! Bei keiner vollen Inanspruchnahme der angemeldeten Nachmittagsbetreuung muss der Betreuungsbetrag somit zur Gänze bezahlt werden.

Der Beitrag für das Mittagessen beträgt in den Volksschulen € 5,16/Tag und in der Allgemeinen Sonderschule und in der Neuen Mittelschule € 5,52/Tag. Für Allergikermenüs (glutenfrei, laktosefrei, etc.) wird je Menü ein Aufschlag von € 1,50 verrechnet.

In den Volksschulen wird ein Gruppengeld in Höhe von € 4,69 pro Monat (10x/Jahr) verrechnet. Das Gruppengeld umfasst Bastelmaterialien und Geschenke für besondere Anlässe, die von den Kindern nach Hause genommen werden. Inkludiert sind auch außerordentliche Jausen (Fasching, Nikolaus, Ostern usw.) und zusätzliche Veranstaltungen und Angebote.

Die Vorschreibung erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Die Bezahlung hat ausnahmslos bargeldlos bis zum 14. Tag der Vorschreibung zu erfolgen.

Wir empfehlen, für die Bezahlung der monatlichen Beiträge eine Einzugsermächtigung einzurichten und die Einwilligung für eine digitale Zustellung der Vorschreibungen zu erteilen .

 

Wir akzeptieren Kinderbetreuungsgutscheine der Firma Sodexo.


Ermäßigungen

Bei der Ermäßigung durch die Stadt wird vom gewichteten Pro-Kopf-Einkommen des Förderwerbers, seines Ehegatten bzw. Lebensgefährten und aller anderen Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, ausgegangen.

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterfertigt inkl. aller erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Bildung bildung@eisenstadt.at zu senden. 

Eine Ermäßigung kann nicht rückwirkend gewährt werden!

Antrag auf Ermäßigung der Tagesheimbeiträge

Mittagessensförderung

Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland können beim Land Burgenland um eine Förderung der Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen ansuchen.

Nähere Informationen finden Sie hier.