Ferienbetreuung und -anmeldung

in Eisenstadt

Ferientermine 2026/2027

  • Herbstferien von 27.10.2026 bis 30.10.2026
  • Weihnachtsferien von 24.12.2026 bis 06.01.2027 
  • Semesterferien von 08.02.2027 bis 12.02.2027
  • Osterferien von 22.03.2027 bis 29.03.2027
  • Sommerferien von 05.07.2027 bis 03.09.2027

    Die Anmeldung für eine Ferienbetreuung kann ausschließlich über das Elternportal erfolgen. Die Leiterin informiert Sie rechtzeitig über die Anmeldefristen.

    An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am Karfreitag,  2. November,  11. November, 24. und 31. Dezember bleiben die Tagesheime der Freistadt Eisenstadt ausnahmslos geschlossen.


Kosten für Ferienbetreuung

Der Betreuungsbeitrag in den Ferien beträgt

  • halbtags von 07:30 bis 13:00 Uhr                             € 4,00/Tag bzw. € 20,00/Woche
  • ganztags von 07:30 bis 16:00 / 17:00 Uhr           € 6,00/Tag bzw. € 30,00/Woche

Der Verpflegungsbeitrag in den Ferien beträgt

  • an Volksschulen  € 6,66 pro Mittagessen 
  • an Allgemeine Sonderschule / Mittelschule Rosental  € 7,02 pro Mittagessen 

Das Gruppengeld für Bastelmaterial oder ao. Jausen bzw. Angebote in der Sommerferienbetreuung bei tage- oder wochenweisen Besuch beträgt

  • pro Woche € 3,29
  • pro Tag € 0,66

Die Beiträge für die Ferienbetreuung werden im Vorhinein verrechnet. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung ist verbindlich.

Wichtige Information:
a. Eine nachträgliche Anmeldung zur Betreuung in den Ferien ist auch bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) nur dann möglich, wenn es zu keiner Gruppenteilung kommt und dadurch zusätzliche Ressourcen notwendig sind.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
c. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
d. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT im Tagesheim zu melden.
e. Die Anmeldung ist verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Leiterin Ihres Tagesheims zur Verfügung.

Die Verordnung vom 23.03.2026 können Sie hier einsehen.