Ferienbetreuung und -anmeldung

in Eisenstadt

Ferientermine 2026/2027

  • Herbstferien von 27.10.2026 bis 31.10.2026
  • Weihnachtsferien von 24.12.2026 bis 06.01.2027 
  • Semesterferien von 08.02.2027 bis 13.02.2027
  • Osterferien von 20.03.2027 bis 29.03.2027
  • Sommerferien von 03.07.2027 bis 05. September 2027

    Die Anmeldung für eine Ferienbetreuung kann ausschließlich über das Elternportal erfolgen. Die Leiterin informiert Sie rechtzeitig über die Anmeldefristen.

Im Sommer wird eine Ferienbetreuung durch das Eisenstädter Ferienspiel angeboten. Sollten Sie in dieser Zeit eine Betreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, melden Sie Ihr Kind online unter: www.ecube.at (Anmeldung ab 01.04.2027 möglich) an. Für Rückfragen zum Ferienspiel steht Ihnen Frau Mag. Kroemer Heike unter der E-Mail-Adresse ferienspiel@eisenstadt.at gerne zur Verfügung.

Das Feriencamp Eisenstadt bietet ebenfalls eine Ferienbetreuung an. Nähere Infos unter: www.lerncamp.com/anmeldung 

Informationen zur Sommerschule erhalten Sie unter www.sommerschule.gv.at

Ebenso bieten diverse Vereine interessante Ferienaktivitäten für Kinder in den Sommerferien an:


Kosten für Ferienbetreuung

Der Betreuungsbeitrag in den Ferien beträgt

  • halbtags von 07:30 bis 13:00 Uhr                             € 4,00/Tag bzw. € 20,00/Woche
  • ganztags von 07:30 bis 16:00 / 17:00 Uhr           € 6,00/Tag bzw. € 30,00/Woche

Der Verpflegungsbeitrag in den Ferien beträgt

  • an Volksschulen  € 6,66 pro Mittagessen 
  • an Allgemeine Sonderschule / Mittelschule Rosental  € 7,02 pro Mittagessen 

Das Gruppengeld für Bastelmaterial oder ao. Jausen bzw. Angebote in der Sommerferienbetreuung bei tage- oder wochenweisen Besuch beträgt

  • pro Woche € 3,29
  • pro Tag € 0,66

Die Beiträge für die Ferienbetreuung werden im Vorhinein verrechnet. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung ist verbindlich.

Wichtige Information:
a. Eine nachträgliche Anmeldung zur Betreuung in den Ferien ist auch bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) nur dann möglich, wenn es zu keiner Gruppenteilung kommt und dadurch zusätzliche Ressourcen notwendig sind.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
c. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
d. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT im Tagesheim zu melden.
e. Die Anmeldung ist verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Leiterin Ihres Tagesheims zur Verfügung.