Ferienbetreuung und -anmeldung

in Eisenstadt

Ferienbetreuung

An schulautonomen Tagen, in den Herbstferien, Weihnachtsferien, Semester- und Osterferien und Sommerferien wird bei Bedarf eine Ferienbetreuung in den Tagesheimen der Volksschulen angeboten.

Der Betreuungsbeitrag beträgt:

  • halbtags (7:30-13:00 Uhr): € 4,00/Tag bzw. € 20,00/Woche
  • ganztags (7:30-17:00 Uhr): € 6,00/Tag bzw. € 30,00/Woche
  • Mittagessen: € 5,16/Tag
  • Aufschlag für Sonderkostmenü (gluten- oder laktosefrei): € 1,50 pro Menü
  • Gruppengeld in den Sommerferien € 0,60/Tag bzw. € 3,00/Woche

Das Gruppengeld inkludiert Bastelmaterial oder außerordentliche Jausen bzw. Angebote in der Ferienbetreuung.

Die Beiträge für die Ferienbetreuung werden im Vorhinein verrechnet und können nicht ermäßigt werden. 

Bedarfserhebung und verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung

  • Schulautonome Tage 19. Mai 2023, 30. Mai 2023 und 09. Juni 2023 (verbindliche Anmeldung via Elternportal bis spätestens 31. März 2023)
  • Hauptferien 03. bis 21. Juli 2023 (verbindliche Anmeldung via Elternportal bis spätestens 31. März 2023)
  • Ferienspiel 24. bis 18.08.2023 (Onlineanmeldung unter www.ecube.at ab 01. April 2023 möglich)
  • Hauptferien 21. August 2023 bis 01. September 2023  (verbindliche Anmeldung via Elternportal bis spätestens 31. März 2023)

Um das Betreuungsangebot in den Ferienzeiten gemäß Ihrem Bedarf zu planen und um die entsprechenden Betreuungsressourcen zeitgerecht bereitstellen zu können, führen wir für die bevorstehenden schulautonomen Tage und die Hauptferien eine Bedarfserhebung in allen Nachmittagsbetreuungen durch.

Wir ersuchen Sie, für die Bedarfserhebung und verbindliche Anmeldung Ihren Zugang im neuen Elternportal www.icm.one  zu verwenden. 

Hier können Sie Ihren Bedarf (Tage und Betreuungsformen - halbtags bis 13 Uhr mit oder ohne Mittagessen bzw. ganztags) auswählen und gleichzeitig Ihr Kind verbindlich zur Ferienbetreuung anmelden. Aus organisatorischen und personellen Gründen können die Betreuungsformen in den Ferien nicht tageweise variiert werden, d.h. je angemeldete Ferienwoche ist entweder eine Anmeldung bis 13 Uhr oder bis spätestens 17 Uhr möglich.

Wir dürfen Sie ersuchen, die Erhebung und Anmeldung bei Bedarf bis spätestens 31. März 2023 durchzuführen.

Wenn Sie bis dahin keine Anmeldung durchführen, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf für eine Ferienbetreuung haben.

Selbstverständlich kann die Erhebung und Anmeldung zur Ferienbetreuung auch mit Formular erfolgen. Dieses Formular erhalten Sie bei der Leiter:in Ihrer Nachmittagsbetreuung und ist ebenfalls bis spätestens 31. März 2023 dort wieder abzugeben.

Wichtige Information:

  • Eine nachträgliche Anmeldung zur Betreuung in den Ferien ist auch bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) nur dann möglich, wenn es zu keiner Gruppenteilung kommt und dadurch zusätzliche Ressourcen notwendig sind.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
  • Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
  • Das Fernbleiben von der Ferienbetreuung ist UNBEDINGT im Tagesheim zu melden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Tagesheime in den Hauptferien bzw. schulautonomen Tagen nur bei einem Bedarf gemäß § 16 Abs. 4 KBBG 2009 verpflichtend erfolgen muss.
  • Die Anmeldung ist verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.

Ansprechpartnerinnen

Martina Lang-Szakats

Tel.DW: 118
Zimmer-Nr.: 2.20
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Christina Hicke

Tel.DW: 113
Zimmer-Nr.: 2.20
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Tanja Untermayer

Tel.DW: 106
Zimmer-Nr.: 2.22
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